Haushaltshilfe nach Entbindung?

Hallo,
unser Kind gestern angekommen, und nun sagte die Hebamme, man hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Falls ein Kind unter 8 Jahren zu versorgen ist, und das ist ja jetzt der Fall.
Unsere Frage: Können wir einfach eine Haushaltshilfe engagieren, evtl. noch heute am Sonntag, und zahlt die Krankenkasse dann auch rückwirkend?
Sonst müßten wir morgen den Dienstweg beschreiten, einen Antrag anfordern, den am Dienstag wegschicken, und hätten dann vielleicht am Ende der Woche eine Zusage. Wäre ein bißchen spät.
Wir wußten nämlich leider nicht früher, daß es das gibt.

Und wenn wir jetzt schon eine Haushaltshilfe engagieren können mit der Aussicht, das Geld von der Krankenkasse dann zu bekommen, wieviel Geld dürfen wir ihr bieten? Weiß das auch jemand.

Vielen Dank
Dan

Hallo Dan,

erstmal herzlichen Glückwunsch!!!
Ich kenn mich mit diesem Thema gar nicht aus, wollte euch aber
gerne helfen und hab dir hier ein paar Sachen!
Vielleicht hilfts ja?!

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/__38.html

SGB 5 § 38 Haushaltshilfe (http://gesetze.walhalla.de/005/007/165.htm)

(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

(2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.

(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.

Liebe Grüße Julia

HI Dan
Eine etwas späte Antwort von mir :smile:

Auch von mir Herzlichen Glückwunsch!
Also ich habe mal ein halbes jahr bei einer Krankenkasse Praktikum gemacht.
Ich bin ein bißchen verwirrt. Denn das was Julia da geschrieben hat, gilt für einen härtefallantrag, falls es eine Pflegebedürftige Person im Haushalt gibt, die eine Betreuung braucht und keine Verwandten diese Gewährleisten können. Oder wenn eine Person im Haushalt auf medizinische HIlfe angewiesen ist.
Aber das scheint mir hier alles nicht der Fall zu sein.

Ich würde erstmal zur Krankenkasse gehen (hast du ja bestimmt inzwischen getan) und mich erkundigen, ob Anspruch besteht, denn ich hab auch noch nie gesehen, daß das in einer Woche bearbeitet und entschieden wurde!

Viel Glück weiterhin

Grüße
Novalee

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Hallo Novalee, Hallo Dan,

wenn ich was falsches geschrieben habe dann- SORRY!

Wie gesagt, ich kenn mich mit diesem Thema nicht aus! Wollte aber gerne Helfen und habe mich im Internet „schlau gemacht“!

Liebe Grüße trotzdem :wink:

Hi Julia
ne ich sag es nur. Es hätte ja sein können, das bei ihr jemand durch Unfall, Krankheit etc. Pflegebedürftig ist und niemand auf das Kind aufpassen kann. (z.B. Sie ist arbeitsunfähig und Pflegebedürftig und der Mann muß arbeiten oder so).
Ich wollte da jetzt nicht nachbohren weil es ein öffentliches Forum ist.
Da ich es jetzt aber nicht so aufgefaßt habe und dann aber deinen Artikel gelesen habe und mir nicht mehr sicher war. Daher wollte ich nochmal nachhaken.

Liebe Grüße
Novalee

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