Haushaltshilfe nach Geburt

Hallo,

Kennt sich hier jemand aus wie das Prozedere ist, wenn direkt nach der Geburt der Partner sich um Mutter und kind kümmert?
Es gibt da einen Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse, aber das ist irgendwie sehr undurchsichtig und die telefonischen Erläuterungen des Sachbearbeiters waren auch nicht eindeutig.
Soweit ich rausgefunden habe zahlt die Krankenkasse für 6 Tage nach der Geburt einen gewissen Lohnausfall, aber wie das beim Arbeitgeber läuft mit der Beantragung ect das weiss wohl keiner.
Ich würd das ja gerne fair für den Arbeitgeber regeln im vorfeld, bevor das im Notfall kurzfristig über eine Krankschreibung laufen muss.

Gruss
M.

Hallo,
das ist doch jetzt eher eine Rechtsfrage, oder? Steht meinem Partner Urlaub nach der Geburt zu?

Hast Du bei Deiner Krankenkasse nachgefragt? Ansonsten sollte Dein Partner seinem AG fragen wie er dazu steht und ggf. Urlaub einreichen.

Viele Grüße

Entbindung Du ambulant? im GH? oder zu Hause?

Das wäre wichtig, dann kann Dir direkt die Hebamme eine HH verordnen. Das geht bis 6 Tage nach der Geburt und steht Dir rechtlich zu, wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt zu versorgen ist.
Diese Hilfe kann auch der Partner sein. Die Krankenkassen zahlen bestimmte Sätze als Verdienstausfall. Achtung, an Wochenendtagen zahlen sie nicht.

Nach diesen 6 Tagen muß das Attest von einem Arzt ausgestellt werden.

Ich würde den AG daraufhinweisen, das da evtl. etwas kommt. Das ist ja wie krankgeschrieben fürs Kind.

Gruß
FS

Hallo,

Ja, geplant ist Hausgeburt.
Es ist wohl sinnig die Hebamme darauf anzusprechen, wenn die das „verschreibt“.

Danke!
Gruss
M.

Hallo,

warum nimmt der Partner nicht einfach Elternzeit?
Mein Mann bleibt nach unserer Hausgeburt ( ich hoffe das Baby kommt da bald raus) 3 Monate Elternzeit.
Kostet den Arbeitgeber ja nix und man bekommt Elterngeld in der Zeit.
Und man kann es ja auch nur 4 Wochen nehmen…

Gruß Jenny

Hallo,

Elternzeit ist ein anderes Thema. Das nimmt er ja für 2 Monate im Frühsommer. Es geht um die Betreuung der ersten paar Tage (da wo stationär entbindende Frauen in der Klinik versorgt werden).

Gruss
M.

Ja. Die KK darf das übrigens nicht ablehnen. Das steht Dir zu.

Alles Gute und ne stimmige HG
FS