Haushaltshilfe nach Operation, Härtefallregelung?

Obwohl ärztlich angeordnet, verweigert die DAK eine Haushaltshilfe nach Operation, weil kein Kind im Haushalt lebt. Gibt es eine Härtefallregelung?

Hallo,

Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das eine gewisse Altergrenze noch nicht erreicht hat (diese ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich). Ohne ein Kind im Haushalt gibt es keine Haushaltshilfe, so einfach ist das…

Mfg

Matthias

Hallo… das Gesetz sieht eine Haushaltshilfe nur vor, soweit und solange ein Kind im Haushalt lebt, das nicht älter ist als 12. Abweichungen hiervon sind durch Satzungsregelung erlaut. Eine solche Satzungsregelung gibt es meines Wissens nach bei der DAK aber nicht. Das gilt für alle Versicherte. Eine ärztliche „Verordnung“ ändert daran nichts… ein Arzt kann nichts verordnen, das keine Leistung ist…

Gruß, Christian

Sorry, aber kann hier leider nicht wirklich weiterhelfen. Tut mit leid. Alles Gute!

Obwohl ärztlich angeordnet, verweigert die DAK eine
Haushaltshilfe nach Operation, weil kein Kind im Haushalt
lebt. Gibt es eine Härtefallregelung?

Obwohl ärztlich angeordnet, verweigert die DAK eine
Haushaltshilfe nach Operation, weil kein Kind im Haushalt
lebt. Gibt es eine Härtefallregelung?

Guten Tag,

leider nicht.

Hier liegt eine echte Gesetzeslücke vor.
Der Gesetzgeber hat es den Kassen freigestellt, in der Satzung Regelungen für eine solche Situation vorzusehen. Manche Kassen haben dass, andere nicht.

Wenn die Kasse keine solche Regelung in der Satzung hat, gibt es keine Möglichkeit hier Haushaltshilfe zu bekommen. Tut mir leid.

Die einzige Möglichkeit wäre häusliche Krankenpflege (Verbandswechsel z.B.). Ob das bei Ihnen sinnvoll ist, hängt davon ab wofür Sie konkret Hilfe benötigen.

MfG
Thomas Heinold

Sorry, das wäre wohl eine Frage für einen Experten Leistungsrecht gewesen. Ich bin Experte Beitrags- und Versicherungsrecht.

Grundsätzlich nicht, dass Gesetz ist da leider eindeutig.

Die Haushaltshilfe kann natürlich auf eigene Kosten genommen werden.

§38 Abs.1 S.2 SGB V schreibt Kinder vor.

Aber es kann zwischen den Krankenkassen unterschiede geben, da der Gesetzgeber im §38 Abs.2 SGB V jeder Krankenkasse die Möglichkeit gibt Haushaltshilfe auch in anderen fällen zu gewähren.

Obwohl ärztlich angeordnet, verweigert die DAK eine
Haushaltshilfe nach Operation, weil kein Kind im Haushalt
lebt. Gibt es eine Härtefallregelung?

Hallo. entschuldieg dass es so lange gedauert hat, war krank.
Die Frage ist schwierig zu beantworten, m. E., wenn der Arzt die Haushaltshilfe ausreichend begründet hatbesteht aussicht auf Erfolg.
Hier müsste die Ausage, weil kein Kind im Haushalt lebt
genauer im Zusammenhang betrachtet werden.

Dies steht in der Satzung der DAK und kann bei jeder Krankenkasse anders geregelt sein. Bitte dort nachlesen und eventuell einen Wechsel der Krankenkasse in Betracht ziehen, wenn die Leistung nicht ausreichend ist.