Haushaltshilfe - Zuzahlung Krankenkasse

Hallo,

wo in der Steuererklärung werden die Zuzahlungen der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe erfasst? Wenn z.B. ein Ehemann die Kinder versorgen muss, weil die Frau im KH ist, erhält die Frau ja von der Krankenkasse Haushaltshilfezahlungen.

Diese Leistungen unterliegen ja NICHT dem Progressionsvorbehalt, werden also nicht als Lohnersatzleistung gerechnet.

DANKE, Painter

Hallo,

hier muss unterschieden werden:

a) gab es Geld für eine Haushaltshilfe? Dann müsste diese auch da gewesen sein. Wenn der Mann zuhause geblieben ist gibt es im Normalfall b)

b) hat der Ehemann den Verdienstausfall bekommen? Dann ist es eine Lohnersatzleitung weil der Ehemann einen Zeitraum ohne Lohnzahlung bei seinem Arbeitgeber hat.

Grüße

Lars

Der Ehemann war die Haushaltshilfe. Hier gab es auch ein Urteil.

§ 38 Abs.1 SGB V

Mich interessiert jetzt, wo solche Leistungen in der Steuererklärung aufgeführt werden.

DANKE, Painter

Hallo,

das sind steuerfreie Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung n. § 3 1a EStG und daher nicht anzugeben.

Gruß Woko

Oh, na …
das ist ja super. Vielen Dank für die Info.

LG Painter