wo in der Steuererklärung werden die Zuzahlungen der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe erfasst? Wenn z.B. ein Ehemann die Kinder versorgen muss, weil die Frau im KH ist, erhält die Frau ja von der Krankenkasse Haushaltshilfezahlungen.
Diese Leistungen unterliegen ja NICHT dem Progressionsvorbehalt, werden also nicht als Lohnersatzleistung gerechnet.
a) gab es Geld für eine Haushaltshilfe? Dann müsste diese auch da gewesen sein. Wenn der Mann zuhause geblieben ist gibt es im Normalfall b)
b) hat der Ehemann den Verdienstausfall bekommen? Dann ist es eine Lohnersatzleitung weil der Ehemann einen Zeitraum ohne Lohnzahlung bei seinem Arbeitgeber hat.