ich als Privatperson moechte mir gerne eine Haushaltshilfe genehmigen und haette diesbezueglich gerne gewusst, wie die rechtliche Lage bzgl. evtl. Sozialabgaben etc. ist.
Waere es z.B. ok, der Haushaltshilfe einfach den vereinbarten Stundenlohn auszuhaendigen? Kann das ganze dann steuerlich geltend gemacht werden oder geht das nur, wenn dieses Arbeitsverhaeltnis (wo auch immer) gemeldet war?
Als erstes ein Tipp, stell die Frage im Bereich Steuern noch einmal. Da wird dir genauer geholfen.
ich als Privatperson moechte mir gerne eine Haushaltshilfe
genehmigen und haette diesbezueglich gerne gewusst, wie die
rechtliche Lage bzgl. evtl. Sozialabgaben etc. ist.
Im selbigen Moment bist du Arbeitgeber.
D.h., es fallen, solange die Kraft unter den bereich gerigfügig beschäftigte fällt, pauschalbesteuerte Abgaben, wie Lohn & Sozialabgaben an.
Entweder einigst du dich mit der Arbeitnehmerin, daß obige zu ihren LAsten gehen, verrechnest sie mit dme Lohn, ansonsten zahlst du das ganze zzgl.
Waere es z.B. ok, der Haushaltshilfe einfach den vereinbarten
Stundenlohn auszuhaendigen? Kann das ganze dann steuerlich
geltend gemacht werden oder geht das nur, wenn dieses
Arbeitsverhaeltnis (wo auch immer) gemeldet war?
Siehe oben. Grundsätzlich können die Ausgaben, soweit sie DEIN Arbeitsverhältnis beeinflussen bzw. daraus entstehen auch steuerlich geltend gemacht werden.
Das Arbeitsverhältnis mit der Reinigungskraft MUSS gemeldet werden. Sie verdient ja Geld damit und weiterhin ist es auch eine versicherungstechnische Frage, viele Unfälle passieren im Haushalt.
Viele machen das zwar nicht, um sich weitere Kosten und den erweiterten Verwaltungsaufwand zu sparen, aber grundsätzlich MUSS es.
Waere es z.B. ok, der Haushaltshilfe einfach den vereinbarten
Stundenlohn auszuhaendigen?
Zum ersten ist das klassische Schwarzarbeit und die ist natürlich strafrechtlich relevant.
Das zweite, in meinen Augen noch wesentlich gefährlichere, ist die Unfallgefahr. JEDER Arbeitgeber (selbst wenn der Bruder unentgeldlich beim Häuslebauen hilft) muß seine Arbeitnehmer / Helfer bei der zuständigen BG versichern. Du kommst in Teufels Küche, wenn die Haushaltshilfe einen folgenschweren Unfall bei ihrer Arbeit hat!
Schwazarbeit und Nachbarschaftshilfe sind ja auch gerade im privaten Bereich weit verbreitet. Den wenigsten ist dabei bewußt, daß sie ein sehr hohes Risiko eingehen, wenn sie keine Versicherung für die Helfer abschließen!
Bei Deinen eigentlichen Fragen kann ich Dir leider nicht helfen, aber Du solltest Dich, egal wie Du das Beschäftigungsverhältnis letztlich gestaltest, bei der Berufsgenossenschaft beraten lassen. Ansonsten kannst Du, wie gesagt, in größte Schwierigkeiten kommen!
Nur mal so aus Neugier, wie soll denn das Arbeitsverhältnis
beim UnFall bewiesen werden?
Im Zweifelsfalle war das dann Freundschaftshilfe…
Gruß,Semele
Hi Semele,
das ist (leider) völlig uninteressant! Auch die Freundschaftshilfe muß versichert werden!
Im Falle einer Haushaltshilfe käme man u.U. noch aus der Sache raus, wenn man behauptet der/die Verunfallte hätte gar nicht gearbeitet (völlig sattelfest bin ich in den Fragen nicht), aber z.B. beim Häuslebauen oder bei Erntearbeiten wird das kaum mehr helfen.
Das Ganze kann sehr schnell zum Spiel mit dem Feuer werden!