Hallo ForumsKollegen,
wenn sogar Waschmaschinen- und PC-Reparatur beim Kunden eine „Haushaltsnahe Dienstleistung“ ist, - wie ist das dann mit PC-Schulung oder auch Nachhilfe im Haus des Kunden?
Gruß JK
Hallo ForumsKollegen,
wenn sogar Waschmaschinen- und PC-Reparatur beim Kunden eine „Haushaltsnahe Dienstleistung“ ist, - wie ist das dann mit PC-Schulung oder auch Nachhilfe im Haus des Kunden?
Gruß JK
Hallo,
interessante Frage.
Grund für die Einführung der Regelung war ja wohl die Bekämpfung der Schwarzarbeit und warum sollten Lehrkräfte nicht davon betroffen sein?
Die Nachhilfestunden sind allerdings mit dem Kindergeld abgegolten.
Fraglich nur, warum dann die Reparatur des Fernsehers oder die Renovierung im Kinderzimmer nicht auch abgegolten ist…
Außerdem tue ich mich da mit dem Begriff „haushaltsnah“ schwer.
Haushaltsnah sind alle Arbeiten, die üblicherweise im Haushalt anfallen. Nachhilfe und sonstiger Unterricht gehören wohl nicht dazu.
Was aber anstellen mit Koch- und Nähkursen? Diese zielen eindeutig auf eine hauswirtschaftliche Tätigkeit ab und waren früher sogar mal als Sonderausgaben abzugsfähig?!
Gruß
Lawrence
Außerdem tue ich mich da mit dem Begriff „haushaltsnah“
schwer.
Haushaltsnah sind alle Arbeiten, die >>üblicherweise
Hallo Inder,
das gesetz ist diesbezüglich eine farce und muss nachgebessert
werden…
ich sag mal so, in Zeiten, in denen man wegen der eindeutig beruflich veranlassten Fahrten zur Arbeit bis zum BVerfG gehen muss, gleichzeitig aber eine Steuerermäßigung für die Reparatur des Fernsehers erhält, ist die Steuergesetzgebung allgemein eine Face.
Gruß
Lawrence