Haushaltsnahe Dienstleistung - Einrichtung Telefon?

Hallo,

ich bin gerade dabei unsere Steuererklärung zu machen.
Nun haben wir noch ein paar Rechnungen aus der Bauphase unseres Hauses und bei einer bin ich mir absolut nicht sicher…

Von der Telekom haben wir eine Rechnung bzgl des Hausanschlusses.
Eigentlich kann ich diese Rechnung mit absetzen, oder? Die Leistung und Rechnung ‚passierten‘ NACH Einzug ins Haus und die Leistung wurde AUF unserem Grundstück erbracht (immerhin war der Telekom-Mensch bei uns im HWR und hat dort die Installation vorgenommen).
Ist das richtig?
Und wo find ich da den Gesetzestext dazu?? Ich hab leider nichts gefunden, damit ich das belegen könnte.

Danke euch!

Viele Grüße

Hallo,

es handelt sich schon einmal nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung, sondern allenfalls um eine Handwerkerleistung. Dazu gehören nach §35a EStG „Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“. Es muß nicht schaden, den Betrag einfach mal anzusetzen. Je nach MA im FA geht das gut oder eben auch nicht. Allerdings hat das Finanzgericht SH entschieden, dass alle Neubaumaßnahmen nicht zu den steuerlich begünstigten Handwerkerleistungen gehören:

„Nicht steuerbegünstigt sind Arbeiten, die im Rahmen eines Neubaus stattfinden. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen. Daher ist etwa der Einbau einer Küche im Neubau nicht steuerbegünstigt (Schleswig-Holsteinisches FG vom 2.2.2011, 2 K 56/10, EFG 2011 S. 1241).“

Gruß
C.

Vielen Dank, hat mir auch weitergeholfen.