Herr X bewohnt als Eigentümer eine Haus mit 15 Wohnungen das über eine Gesellschaft betreut wird. Für 2015 wurden die Kosten für Gartenpflege - Rentner - Eigentümer, bezahlt von der VWG als Haushaltsnahe Dienstleistung bewertet. Also nicht anteilig absetzbar. Grund dafür = § 35a EStG Seite 75 ff, rand Nr. 7 - „Tätigkeit durch Beschäftigte (Arbeitsverhältnis), Dienstleistungsagentur, Gewerbetreibender“ nivht gegteben.
„Der Eigentümer, der die Gartenpflege übernommen hat, erfüllt keine der drei Voraussetzungen“.
Das ist nicht plausibel!
Z.B. Eigentümervergütung für Hausmeistertätigkeit …
Wieso sollten haushaltsnahe Dienstleistungen nicht anteilig absetzbar sein?
Wer sagt denn das? Hausverwaltung? Finanzamt?
Könntest Du vielleicht Deine Gedanken etwas ordnen und den Sachverhalt etwas strukturierter und verständlicher formulieren?