hi,
wie würdet ihr das sehen, wenn in einem theoretischen Fall Steuerzahler Z
in 2010 umgezogen ist, hierfür einem unternehmer 360 euro bar bezahlt hat und dieser dann im nachhinein eine rechnung (wie schon immer abgemacht) gesendet hat, auf der auch vermerkt ist, dass der rechnungs-geldbetrag bezahlt wurde?
Folge: Finanzamt lehnt im Steuerbescheid f. 2010 die anerkennung ab, da geld nicht überwiesen wurde.
denn: klar, scheinbar ist das finanzamt nur zur anerkennung verpflichtet, wenn der betrag überwiesen wurde.
jedoch 2 dinge:
- angenommen im jahr 2008 anerkannte das gleiche finanzamt bei Z auch einen bar bezahlten umzug nach vorlage der rechnung und quittungsvermerk
(da muss man dem FA doch ein verwaltungshandeln in 2008 vorwerfen, das Z nun in 2010 dazu verleitet hat, dies wieder zu denken, o isses in ordnung)
und davon abgesehen
2.
ist das finanzamt denn unabhängig von vorgenanntem „belegthema“ nicht verpflichtet die umzugspauschale für ledige i.h.v. 630 euro anzusetzen, denn der umzug ergibt eine zeiterspranis zum arbeitsort von 2 stunden
und ist einwandfrei berufsbedingt veranlasst (da wechsel der arbeitsstelle).
gruss !!
living free