Hallo,
hat der Mieter X rückwirkend zum 01.01.2006 einen Anspruch darauf, dass in seiner NK-Abrechnung bei Kostenarten wie Wartung, Gartenarbeiten etc. nach Lohn und Material aufgeteilt wird, damit er dies beim Finanzamt geltend machen kann?
Der Eigentümer Y muss ja, wenn er die Steuerermäßigung mitnehmen möchte, die Handwerkerrechnung splitten, oder?
Vielen Dank für eine Bestätigung oder Belehrung!
Gruß
joyyy