Haushaltsnahe Dienstleistung

Hallo,

hat der Mieter X rückwirkend zum 01.01.2006 einen Anspruch darauf, dass in seiner NK-Abrechnung bei Kostenarten wie Wartung, Gartenarbeiten etc. nach Lohn und Material aufgeteilt wird, damit er dies beim Finanzamt geltend machen kann?

Der Eigentümer Y muss ja, wenn er die Steuerermäßigung mitnehmen möchte, die Handwerkerrechnung splitten, oder?

Vielen Dank für eine Bestätigung oder Belehrung!

Gruß
joyyy

Hi,

guck mal in meine Frage http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
und in die Antwort dazu.
In dem angegebenen Link dürften sich auch die Antworten für Mieter finden.

z. B. hier: http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C34177926_N96…

Gruß
JoKu