Hallo,
Kann man auch bei einer zu erwartenden EKSt-Rückerstattung
haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, d.h. somit die Rückerstattung weiter erhöhen ???
Oder nur wenn eine Steuernachzahlung droht, kann man diese abziehen ?
Danke
Hallo,
Kann man auch bei einer zu erwartenden EKSt-Rückerstattung
haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, d.h. somit die Rückerstattung weiter erhöhen ???
Oder nur wenn eine Steuernachzahlung droht, kann man diese abziehen ?
Danke
Servus,
entscheidend ist nicht Rückerstattung oder Nachzahlung: Diese sind immer der Saldo aus festgesetzter ESt und geleisteten Vorauszahlungen / einbehaltener Lohnsteuer.
Entscheidend ist, ob ein positiver Betrag an Einkommensteuer festgesetzt wird. Wenn die ESt mit Null festgesetzt ist, gibt es keine weitere Minderung - Vor- und Rücktrag für Steuerminderungen sind nicht vorgesehen, die gibts bloß bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte.
Schöne Grüße
MM