Hallo zusammen,
nicht beruflich veranlasste Umzugskosten wurden als haushaltsnahe Dienstleistungen in der EStErklärung eingetragen. Die Rechnung der Spedition wurde bar bezahlt. Der Empfang des Geldes wurde von der Spedition auf der Rechnung bestätigt.
Im Steuerbescheid wurden die Umzugskosten abgelehnt, weil Barzahlung vorliegt. Diese Entscheidung vom FA ist nicht nachvollziehbar. Worin liegt der Unterschied zwischen einer Barzahlung und einer Banküberweisung?
Gibt es eine Möglichkeit, dass das FA im Widerspruchsverfahren doch noch die Umzugskosten anerkennt? Vielleicht durch Vorlage einer Bescheinigung der Spedition, dass das Geld auch wirklich auf das Firmenkonto weitergeleitet wurde?
MfG
Guenter