Hallo,
wenn für eine Vermietung Haushaltsnahe Dienstleistungen angefallen sind - werden diese in voller Höhe als Ausgabe in der Anlage V+V angegeben - oder dürfen diese nur in Höhe von 20% bei den Handwerkerleistungen im Mantelbogen geltend gemacht werden?
Ich danke schon im voraus für Antworten!