Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hallo,
wenn für eine Vermietung Haushaltsnahe Dienstleistungen angefallen sind - werden diese in voller Höhe als Ausgabe in der Anlage V+V angegeben - oder dürfen diese nur in Höhe von 20% bei den Handwerkerleistungen im Mantelbogen geltend gemacht werden?

Ich danke schon im voraus für Antworten!

hallo,

bei vermietung voll ansetzbar.

saludos, borito

Man trägt die volle Höhe im Steuerbogen ein, diese vermindern die Steuerlast dann um 20%, sofern die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Bleibt man unter diesem Satz, wird sich das nicht auswirken.

Hallo,

bei Vermietung weiß ich’s nicht, aber bei Eigennutzung geb ich immer den vollen Betrag an - die wollen ja sowieso Belege sehen, da kann sich das FA das dann (bei Bedarf) selber auseinanderklamüsern.

Viele Grüße

Paola