Haushaltsnahe Dienstleistungen

Danke für die Antworten.
Wenn aus der Jahresnebenkostenabrechnung jedoch nur pauschal von der
Hausverwaltung die Kosten aufgelistet sind, also keine Unterteilung
der Material- und Arbeitskosten vorgenommen wurde, darf der Verwalter
dann für die -nach Eigentumsanteilen - ausgestellte Bescheinigung Geld
verlangen? Ist es nicht Pflicht der Verwaltung Gesetze entsprechend
umzusetzen,d.h., seine Programme entsprechend anzupassen. Wo ist dies
evtl. nachlesbar?

Hallo,

darf der Verwalter dann für die -nach Eigentumsanteilen - ausgestellte Bescheinigung Geld verlangen?

Das sind Verwaltungsgebühren, die an die WEG durchaus weitergegeben werden dürfen, wenn sie nicht bereits durch Pauschalvereinbarungen abgegolten sind.

Ist es nicht Pflicht der Verwaltung Gesetze entsprechend
umzusetzen,d.h., seine Programme entsprechend anzupassen.

Wenns die den gäbe, sicher.

Gruß

Joschi