Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hallo,

Frau A hat haushaltsnahe Dienstleistungen durch einen Miteigentumsanteil an einem Mehrfamilienhaus. Die Eigentümerversammlung findet jedoch erst im Juli statt und daher kommt die Bestätigung der Hausverwaltung für 2009 erst im August 2010. Sie kann also nicht mehr zur Steuererklärung 2009 eingereicht werden.

Ist dies ein Problem oder kann dieser Betrag noch in der Steuererklärung 2010 angegeben werden?

ggf läßt sich eine fristverlängerung beim fa beantrgen, dann geht das für 2009 sicher
für 2010 gehts mit sicherheit nicht
gruß tom

Ist dies ein Problem oder kann dieser Betrag noch in der
Steuererklärung 2010 angegeben werden?

Ja, in einem solchen Fall kann der Betrag auch für das Jahr 2010 angegeben werden.
Dies hat das Bundesfinanzministerium im Rundschreiben vom 15.2.2010 (Ziffer 43) ausdrücklich klargestellt.

TrixiMaus