Hallo,
wenn man vorher nicht wußte, dass man haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen kann, ist es dann möglich, in EkSt 2010 aus zwei vorhergehenden Jahren 2008 und 2009 diese anzusetzen ?
( Eigentümergemeinschaft Beschlusss in 2010 für 2009, in 2009 für 2008 )