Haushaltsnahe Dienstleistungen / Haushaltshilfe

Hallo,
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu einer Höhe von x € von der Steuerschuld abziehbar, vorausgesetzt die (Handwerker)-Rechnung wird unbar bezahlt, d.h. überwiesen.
Gilt diese Voraussetzung auch für eine (bei der Minijob-Zentrale angemeldete) Haushaltshilfe ? Heisst das etwa, die „Perle“ schreibt eine Rechnung und ihr Lohn wird überwiesen ? Oder geht’s auch per schriftlich quittierter Barzahlung ?
Gruß
Karl

Hallo,
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu
einer Höhe von x € von der Steuerschuld abziehbar,
vorausgesetzt die (Handwerker)-Rechnung wird unbar bezahlt,
d.h. überwiesen.
Gilt diese Voraussetzung auch für eine (bei der
Minijob-Zentrale angemeldete)
Haushaltshilfe ?

hallo,
die Meldung an die Mini-Job-Zentrale, vermutlich die Bundesknappschaft, betrifft bis zu 400 €-Jobs. Hier wird natürlich das Geld bargeldlos bezahlt; ,man kann natürlich dies aber auch in Bar bezahlen.
Die 400-€-Jobs werden vom Arbeitgeber pauschal versteuert.

Schönen Tag.

Heisst das

etwa, die „Perle“ schreibt eine Rechnung und ihr Lohn wird
überwiesen ? Oder geht’s auch per schriftlich quittierter
Barzahlung ?
Gruß
Karl

Hallo!

Es ist eine andere Regelung, funktioniert aber genau so. Amtlich heißt die Beschäftigung „Haushaltsscheckverfahren“, bei der Minijob-Zentrale findet man genaueres darüber.

Der gewerbliche Arbeitgeber zahlt 30% an die Minijob-Zentrale, beim Haushaltsscheckverfahren sind es nur ca. 15%.

Die Abzugsmöglichkeit ist in §35 EStG geregelt:

(1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 510 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.

Gruß

derschwede77

Wie man bezahlt, ist hier egal.

Man reicht bei der Steuer die Jahresbescheinigung der Minijobzentrale ein.

1 Like