Haushaltsnahe Dienstleistungen in Bar bezahlen !

Hallo angenommen aus Unwissenheit hat jemand seine die Handwerkerrechnung in Bar bezahlt.

Ich habe nun gelesen:
Die Zahlungen dürfen zudem nicht bar erfolgen, sondern nur mit Rechnung per Überweisung oder Verrechnungsscheck.

Was könnte derjenige tun? Damit seine Rechnung/Zahlung anerkannt wird ?

Ein Gemauschel (z.B. Geld zurückgeben und dann überweisen) ist nicht erwünscht.

Danke

hallo,

ich befürchte, es ist zu spät etwas zu ändern, sprich, diese Leistungen können in der Steuererklärung nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden. Aber wie gesagt, Versuch ist immer wert, wenn die Rechnung vorhanden ist, vielleicht würde es auch vom FA so angenommen.

Hallo!

Ja, dass ist in diesem angenommenen Fall so. Geld zurückgeben und dann überweisen ist doch keine Mauschelei? Falls das nicht gewünscht ist, würde ich es trotzdem versuchen.
Gruß

Ein Gemauschel (z.B. Geld zurückgeben und dann überweisen)
ist nicht erwünscht.

…und würde - streng genommen - auch nicht anerkannt.

Der BMF ([BMF-Schr v. 15. Februar 2010; IV C 4 - S 2296-b/07/0003](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)) sagt dazu in Rz 46:

_ Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen können nicht anerkannt werden (BFH, Urteil vom 20.11.2008, BStBl 2009 II S. 307). Das gilt selbst dann, wenn die Barzahlung von dem Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung, der Pflege- und Betreuungsleistung oder der Handwerkerleistung tatsächlich ordnungsgemäß verbucht worden ist und der Steuerpflicheinen Nachweis über die ordnungsgemäße Verbuchung erhalten hat oder wenn eine Barzahlung durch eine später veranlasste Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung ersetzt wird._