Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hallo Experten,

die regelmäßig wiederkehrende Gartenpflege durch einen Gärtner kann steuerlich abgesetzt werden. Fragen:

Gilt das auch für einen Garten, der nicht unmittelbar am Haus liegt, sondern am Rande des Wohngebiets?

Kann die Grabpflege durch einen Friedhofsgärtner am Ort ebenfalls abgesetzt werden?

Danke für Eure Auskünfte.

Wolfgang D.

Hallo,

die regelmäßig wiederkehrende Gartenpflege durch einen Gärtner
kann steuerlich abgesetzt werden. Fragen:

Gilt das auch für einen Garten, der nicht unmittelbar am Haus
liegt, sondern am Rande des Wohngebiets?

Kann die Grabpflege durch einen Friedhofsgärtner am Ort
ebenfalls abgesetzt werden?

Rechtsprechung gibt es dazu noch nicht, aber Verwaltungserlasse:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3623697_N959…

Ich denke, es scheitert bei beiden Varianten am „haushaltsnahe“. Friedhof ist nicht haushaltsnah ! und der Garten liegt nicht bei der eigengenutzten Wohnung.

Viele Grüße
C.

hi, wie wäre denn der fall gelagert, wenn der hausmeister des friedhofs, ein an seinen garten angrenzendes grab seiner verstorbenen frau pflegen lässt ???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

hi, wie wäre denn der fall gelagert, wenn der hausmeister des
friedhofs, ein an seinen garten angrenzendes grab seiner
verstorbenen frau pflegen lässt ???

das ist wohl ein Scherz :wink:
Für mich gehört ein Grab nicht zum Haushalt und wenn es noch so nah am Haus ist…

Viele Grüße
C.

Naja, man könnte es sozusagen als „finales Wohnen“ bezeichnen ;-(

Viele Grüße
JoKu