Hallo Experten,
die regelmäßig wiederkehrende Gartenpflege durch einen Gärtner kann steuerlich abgesetzt werden. Fragen:
Gilt das auch für einen Garten, der nicht unmittelbar am Haus liegt, sondern am Rande des Wohngebiets?
Kann die Grabpflege durch einen Friedhofsgärtner am Ort ebenfalls abgesetzt werden?
Danke für Eure Auskünfte.
Wolfgang D.