Haushaltsnahe und pflegerische Hilfe in Ausnahmesituation

Eine ansonsten körperlich und geistig vollkommen fitte, 77 Jahre alte Frau wurde vor wenigen Wochen aufgrund von Darmkrebs operiert und erhielt dabei einen künstlichen Darmausgang. Während der Rekonvaleszenzzeit übernahm ihr Lebensgefährte die anfallende Hausarbeit und half ihr bei der Körperpflege.

Nun ist vor einer Woche völlig überraschend ihr Lebensgefährte einem Herzinfarkt erlegen. Kurzfristig springen derzeit Nachbarn sowie hauptsächlich eine Nichte der Frau ein; eine Mitarbeiterin der Sozialstation kümmert sich lediglich einmal täglich um die Stomaversorgung.

Allerdings hat sich in der Nacht auf heute der Beutel gelöst, woraufhin die Frau ihre Nichte anrief, um ihr zu helfen. Die Nichte ist allerdings alleinerziehend und berufstätig und deshalb nicht länger als kurzzeitig in der Lage, sich um einen zweiten Haushalt und die Pflege zu kümmern.

Nun wird sich die Frau ab der kommenden Woche einer Chemotherapie unterziehen müssen, die ihr voraussichtlch physisch wie psychisch weiter zusetzen wird. Gäbe es die Möglichkeit, dass in dieser Zeit eine wie auch immer gerartete Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden kann, welche auch leichte pflegerische Tätigkeiten durchführen kann? Die Mitarbeiterin der Sozialstation kommt, wie gesagt, nur einmal täglich für wenige Minuten vorbei. Wenn ja - an wen kann/muss man sich da wenden?

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Hallo,
ich kenne es so aus der Region, in der ich wohne, dass es dort einige Pflegedienste gibt, die inzwischen
nicht nur die Behandlungspflege übernehmen, die von der Krankenkasse bezahlt werden, sondern auch
Pflegeleistungen, und die auch, wenn keine Pflegeeinstufung vorliegt - was die Haushaltsführung angeht, könnte man sich an Rotes Kreuz, Malteser, Caritas, Arbeiterwohlfahrt oder ähnliche Einrichtungen wen den - u.U. wird solche Hilfe von dort angeboten. Was die Kosten angeht - so nennt sich die Leistung „Haushaltshilfe“ - wird von einigen Kassen als Satzungsleistung angeboten, auch wenn kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, wie es vom Gesetz gefordert wird - kommt aber, wie gesagt, auf die Kasse an - ansonsten muss man eben selbst zahlen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

was kann man tun:

  • Satzung der betreffenden Krankenkasse nach „Haushaltshilfe“ und „Häusliche Krankenpflege“ durchsehen

  • den Arzt nach einer Verordnung für „häusliche Krankenpflege“ fragen

  • bei der Krankenkenkasse „Haushaltshilfe“ beantragen.

Grundlagen:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/37.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/38.html

Gruß
RHW

Vielen Dank!

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Moin Katze,

in Niedersachsen gibt es auch noch die Dorfhelferin. Vielleicht können die erst mal kurzfristig einspringen.

http://www.dhw-nds.de/

Data

Gern geschehen!

Danke für die Krone!

Wenn für voraussichtlich mehr als 6 Monate gravierende Einschränkungen bestehen werden, ggf. auch über die Leistungen der Pflegeversicherung informieren. Ab Januar wird es statt 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade geben.

Das Problem ist ja gerade, dass sie eigentlich nicht gravierend eingeschränkt ist. Sie hat die Operation gut überstanden und muss sich jetzt nur noch davon erholen und sich an den künstlichen Darmausgang gewöhnen. Die Chemo wird ihr natürlich wieder zusetzen, aber bevor ihr Lebensgefährte gestorben ist, wäre niemand auch nur andeutungsweise auf die Idee gekommen, dass sie mehr als nur ein paar Wochen Ruhe oder gar irgendeine Pflege bräuchte. Ein plötzlicher Todesfall bzw. akute Trauer dürften in Sachen Pflegestufe wohl eher nicht interssieren.

:crying_cat_face:

Das tut mir sehr leid!

Bei Trauer geht man eher davon aus, dass der akute Zustand keine 6 Monate andauern wird.

Hier läuft das unter „Sozialstation“ - aber die übernimmt eben nur ein paar Minuten am Tag, um den künstlichen Darmausgang zu versorgen.

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Danke für die „Krone“!