Hi,
kann mir jemand bei der Frage helfen, unter welcher Gruppierung man Honorare im Haushaltsrecht einordnet? Mir ist nicht klar, ob diese unter die Gruppe 416 (Beschäftigungsentgelte) oder unter die Gruppe 5/6 (Sachaufwand) fallen. Evtl. muss man sogar differenzieren, um welche Art von Honoraren es sich handelt (z.B. Restauratoren, Dolmetscher, Musikgruppen).
Vielen Dank, gruß,
Steve