Haushaltsrechtl. Zuordnung von Honoraren

Hi,

kann mir jemand bei der Frage helfen, unter welcher Gruppierung man Honorare im Haushaltsrecht einordnet? Mir ist nicht klar, ob diese unter die Gruppe 416 (Beschäftigungsentgelte) oder unter die Gruppe 5/6 (Sachaufwand) fallen. Evtl. muss man sogar differenzieren, um welche Art von Honoraren es sich handelt (z.B. Restauratoren, Dolmetscher, Musikgruppen).

Vielen Dank, gruß,
Steve