Hallo Ihr Wissenden,
nehmen wir mal an, Person A beschäfigt Person B über das Haushaltsscheck-Verfahren und zahlt dafür an die Knappschaft Bahn See 481,82 € jährlich (KV ergo 5%).
Person B ist jetzt erkrankt (Muskelfaserriss), und die Länge des Arbeitsausfalls ist derzeit noch nicht kalkulierbar.
Da Person A und B gut bekannt/befreundet sind, soll Person B natürlich durch die Arbeitsunfähigkeit kein Nachteil entstehen, obgleich die kranke Person B dies nicht „ausnutzen“/sich nicht krankschreiben lassen möchte. Ihr stünde ja (korrekt?) 80% des gezahlten Arbeitsentgeldes zu?!
Frage: Hat Person A die Möglichkeit, die Kosten für den Arbeitsausfall steuerlich abzusetzen?
Danke für Eure Antworten und viele Wochenendgrüße
Kathleen