Haushaltsscheck-Verfahren - Krankheit

Hallo Ihr Wissenden,

nehmen wir mal an, Person A beschäfigt Person B über das Haushaltsscheck-Verfahren und zahlt dafür an die Knappschaft Bahn See 481,82 € jährlich (KV ergo 5%).

Person B ist jetzt erkrankt (Muskelfaserriss), und die Länge des Arbeitsausfalls ist derzeit noch nicht kalkulierbar.

Da Person A und B gut bekannt/befreundet sind, soll Person B natürlich durch die Arbeitsunfähigkeit kein Nachteil entstehen, obgleich die kranke Person B dies nicht „ausnutzen“/sich nicht krankschreiben lassen möchte. Ihr stünde ja (korrekt?) 80% des gezahlten Arbeitsentgeldes zu?!

Frage: Hat Person A die Möglichkeit, die Kosten für den Arbeitsausfall steuerlich abzusetzen?

Danke für Eure Antworten und viele Wochenendgrüße

Kathleen

Hallo,

da geht einiges durcheinander.

B hat gegen A Anspruch auf Lohnfortzahlug für 6 Wochen wie jeder Arbeitnehmer auch. Nicht nur 80%.

Anschließend (und überhaupt) gibt es aber keinen Anspruch auf Krankengeld, denn mit der Beitragszahlung wird keine Mitgliedschaft und kein Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse begründet.

Gruss

Barmer

Hallo,

Person B ist jetzt erkrankt (Muskelfaserriss), und die Länge des Arbeitsausfalls ist derzeit noch nicht kalkulierbar.

Da Person A und B gut bekannt/befreundet sind, soll Person B natürlich durch die Arbeitsunfähigkeit kein Nachteil entstehen, obgleich die kranke Person B dies nicht „ausnutzen“/sich nicht krankschreiben lassen möchte. Ihr stünde ja (korrekt?) 80% des gezahlten Arbeitsentgeldes zu?!

Nö, 100% für die ersten 42 Tage. Der AG kann sich davon Pi mal Dauemen 80% erstatten lassen

Frage: Hat Person A die Möglichkeit, die Kosten für den Arbeitsausfall steuerlich abzusetzen?

Jein. Sie setzt doch bereits jetzt die Kosten im Rahmen der Möglichkeiten ab. Wenn man da schon die Höchstgrenzen erreicht hat, wird es nicht mehr.

Grüße

Danke
Hallo Ihr Wissenden,

vielen Dank für Eure Antworten.

So ganz habe ich es zwar noch nicht verstanden, werde aber jetzt Person B raten, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Person A einzureichen.

Person A wird sicherlich die Lohnfortzahlung übernehmen. Die Frage steht ja immer noch im Raume, wie lange (6 Wochen vs. 42 Tage: heißt Arbeitstage, so dass man auf 6 Wochen kommt?) und wie viel (80 oder 100%)?

Ist wohl sinniger, morgen direk mit der Knappschaft zu telefonieren?!

Viele Sonntagsgrüße

Kathleen

Hallo,

Person A wird sicherlich die Lohnfortzahlung übernehmen. Die Frage steht ja immer noch im Raume, wie lange (6 Wochen vs. 42 Tage: heißt , so dass man auf 6 Wochen kommt?)

Hm, mal kurz rechnen: Eine Woche = 7 Tage. Also 7 Tage/Woche x 6 Wochen = 42 Tage ;o)

und wie viel (80 oder 100%)?

B bekommt von A 100%. B bekommt von der Knappschaft 80% erstattet. Die restlichen 20% sind das eigene Risiko, dass sich nun verwirklicht hat.

Ist wohl sinniger, morgen direk mit der Knappschaft zu telefonieren?!

Stimmt, auf das einfachste sind wir wieder nicht gekommen. Die sind echt nett und erklären es einem ganz gut. Und wenn genug anrufen, kommen die vielelicht auch mal drauf, es noch einfacher zu gestalten.
Und erzähl doch dann einfach mal, was rausgekommen ist.

Grüße

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Hattest Recht!
Hallo ElBuffo,

B bekommt von A 100%. B bekommt von der Knappschaft 80%
erstattet. Die restlichen 20% sind das eigene Risiko, dass
sich nun verwirklicht hat.

Du liegst vollkommen richtig: Die Knappschaft übernimmt 80% und schicken mir jetzt einen entsprechenden Antrag! Und nett waren sie dazu! :smile:

Wieder etwas gelernt! :smile:

Danke und viele Wochenstartgrüße

Kathleen