Hallo,
Privathaushalte sollten immer ihre Haushaltshilfe per HSS bei der
Minijob-Zentrale anmelden.
Wer meldet eigentlich die Beschäftigung des Arbeitnehmers bei seiner
Krankenkasse an,wenn der 400 Euro Grenzbetrag überschritten wird ?
Wie wird eine Beschäftigung gemeldet,wenn sie unregelmässig und kurz-
fristig ist (z.B. bei Gartenarbeit,bei Bedarf) ?
Danke für eure Hilfe
Viele Grüsse
dachs2007
Hallo,
alles, was über 400 Euro oder 15 Wochenstunden hinausgeht, muss vom Arbeitgeber sozialversichert werden…also auch Krankenkasse.
Die paar Stunden Gartenarbeit bei Bedarf laufen auf 400-Euro-Basis…400 Euro gibt ja nur den Höchstbetrag pro Monat an, wieviel Du tatsächlich arbeitest, ist Absprachesache.
Hoffe, Dir ist geholfen
lG
barbarainkoeln
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Hallo,
Vielen Dank für die Hilfe.
Trotzdem blicke ich noch nicht durch,wie das Meldeverfahren funktioniert,wenn man mehrere Arbeitgeber im Monat hat.
Dann fassen wir also nochmal zusammen :
Sämtliche Jobs werden entgeltlich zusammengerechnet.
Solange sie 400 Euro nicht übersteigen müssen alle im HSS-Verfahren
gemeldet werden.
Sollten die 400 überschritten werden,erfolgt die Meldung an die Kranken
kasse des Arbeitnehmers.
Welcher Arbeitgeber muss jetzt die Meldung durchführen,oder müssen sich
alle bei der Kasse melden ?
Ist es denn nicht einfacher wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitgeber anmeldet ?
Wie wird gemeldet,wenn die 15 Stunden pro Woche überschritten werden,obwohl das Entgelt noch unter 400 Euro liegt.
Vielen Dank für die Hilfe
MfG
dachs2007
Müssen
Zu den Stunden:
der Arbeitgeber meldet Deinen Minijob bei der Minijobzentrale. Sollte Deine Arbeitszeit pro Woche 15 Std. und mehr sein, gilt dies - unabhängig vom Stundenlohn - nicht mehr als Minijob, sondern als Teilzeitjob und muss sozialversichert werden.
zu den 400 Euro:
lt. Gesetzgeber darfst Du nur zwei 400-Euro-Jobs haben, denn Du hättest die Möglichkeit, bei jedem Job auf Deine 400 Euro zu kommen. Den Gesetzgeber interessiert nicht, ob Du das auch tatsächlich tust.
Deshalb gibt es die sogenannte Gleitzohne, in der Du auf Minijobbasis maximal 800 Euro verdienen darfst und in der dann anteilmäßig Dein Sozialversicherungsbeitrag errechnet wird.
Schau Dich mal auf www.haushaltsscheck.de um, da ist das sehr gut beschrieben.
Gruß
barbarainkoeln
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Hallo,
Danke nochmals für die Ausführungen.
Vielleicht sollte man sich nicht zu sehr auf „Minijob“ festlegen,
da alle Jobs eher zu geringfügige Beschäftigungen zählen,da sie nur
minimal entlohnt werden.Erst wenn man sämtliche Verdienste zusammmenrechnet gelten bestimmte Regelungen.
Minijobs kannst du meiner Meinung nach so viele anehmen wie du möchtest,nur nicht bei einem Arbeitgeber,und du zahlst dann die vollen
Abgaben.
Momentan sind es mehrere Arbeitgeber mit Kleckerbeträgen,die Gartenarbeit
erfolgt nur nach Bedarf,also noch weniger als 50 Stunden im Jahr.
Am besten ich verhalte mich passiv und verfahre generell nach HSS-Verfahren,wenn was nicht stimmen sollte,werde ich sowieso angeschrieben.
Die Webside von Dir werde ich auf jeden Fall noch studieren.
Vielen Dank für die Bemühungen.
MfG
dachs2007
Hallo,
kleiner Fehler,
Bei kurzfristigen Beschäftigungen gelten natürlich max. 50 Arbeitstage
im Jahr.
Sorry
MfG
dachs2007