haushaltsübliche Menge -> Stornierung zulässig?

Hallo liebe Experten,

folgender Fall:
Man bestellt bei einem großen Versandhaus 3 Spielekonsolen.
Diese Spielekonsole kommt erst im November raus.
Die Bestellung inkl. Bestellbestätigung erfoglt im Juni.
Nun erhält man ein paar Tage vor dem Lieferzeitpunkt, also fast ein halbes Jahr später eine E-Mail des Versandhauses, dass 3 Konsolen mehr als die „haushaltsübliche Menge“ sind.

Aus diesem Grund wird eine der drei Konsolenbestellungen storniert.

Das nur haushaltsübliche Mengen bestellt werden können ist in den AGB’s geregelt. Allerdings keine Definition von haushaltsüblichen Mengen.

Bezahlt wurde noch nicht. Das Versandhaus hätte bei Lieferung den Betrag abgebucht.

Die Frage:
Ist dies zulässig? Wie hoch ist die „haushaltsübliche Menge“ bei Konsolen? Wer entscheidet das? Hätte diese  Information nicht früher kommen müssen und nicht ein halbes Jahr nach Bestellung?

Über Tips und Hinweise bin ich dankbar.

Beste Grüße
Markus

Hi Markus,
das Versandhaus legt die Mengen selbst fest. Meistens werden Schmuck sowie Technikartikel reduziert herausgegeben, weil zu viel Betrug (mehrfach der gleiche hochwertige Artikel bestellt und dann nicht bezahlt) damit getrieben wird und für das Versandhaus das mehr Aufwand und vor allem Verlust bedeutet, als die Bestellmengen reduziert. 
Du hast wahrscheinlich jetzt erst den Brief oder die Mail bekommen, da jetzt die Bestellung aktuell wird. Jetzt soll ja bald ausgeliefert und dann wird von jemandem die Bestellung vorher geprüft. Vorher lag die Bestellung einfach im System ohne von jemanden beachtet zu werden. War sozusagen elektronisch nur gespeichert. 

Dagegen an kommst du leider nicht, da in den AGB’s das festgehalten ist und es kein Gesetz dazu gibt.

Jinjin

Hallo Markus,

Ist etwas Seltsam, das erst jetz die Firma schreibt und nur 2 Konsolen liefern will.
Ich wuerde es verstehen wenn Du 10 Spiele Konsolen bestellst und die aus irgendwelchen
Gruenden nur ein paar liefern koennen.
Ich wuerde mich an die Firmen Leitung wenden, da 3 Konsolen eine haushaltsuebliche Menge ist.
Ich denke mal die Firma hat zu wenig bei dem Hersteller bestellt und hat nun Lieferschwierigkeiten.
Wenn die keine korrekte Regelung in den AGB’s haben, wuerde ich auf die Lieferung der 3 Konsolen bestehen, andernfalls den Vertrag zwecks nicht einhaltung seitens des Versandhauses stornieren, falls Du moechtest.
Denke aber mal das Du trotz allem keinen rechtlichen Anspruch geltend machen kannst.
Versuche mit einem hoeheren Anprechspartner bei der Firma einen Weg zu finden.

Gruss
Papa Schlumpf

ja, bei technischen Geräten, die auch einen bestimmt höheren Wert pro Einheit repräsentieren, ist es rechtens, dass nur haushaltübliche Mengen geliefert werden. Haushaltsüblich für höherwertige langlebendere Gebrauchsgegenstände wird allgemein mit 1 interpretiert, da man ansonsten gewerbliche Handhabe vermutet…die wiederum löst Mehrwertsteuerausweis, Gewerbeausweis etc etc aus.
Menge 1 ist vielfach von Gerichten als haushaltsüblich definiert worden. Es handelt sich also um Richterrecht. Sie können sich aber auch gern beim Bundesverband des Deutschen Versandhandels - Konsumentenrecht - in Berlin zusätzliche Informationen einholen. Link

www.versandhandel.org

hallo.

Ich wuerde mich an die Firmen Leitung wenden, da 3 Konsolen
eine haushaltsuebliche Menge ist.

hmmm… ich frage mich, wie viele haushalte es gibt, die 3 fernseher haben, an denen gleichzeitig drei konsolen in betrieb sind… von „üblich“ kann doch da keine rede sein. oder wie wolltest du das begründen?

gruß

michael

der die dritte konsole einfach bei einem anderen händler bestellen würde.