Hallo liebe Experten,
folgender Fall:
Man bestellt bei einem großen Versandhaus 3 Spielekonsolen.
Diese Spielekonsole kommt erst im November raus.
Die Bestellung inkl. Bestellbestätigung erfoglt im Juni.
Nun erhält man ein paar Tage vor dem Lieferzeitpunkt, also fast ein halbes Jahr später eine E-Mail des Versandhauses, dass 3 Konsolen mehr als die „haushaltsübliche Menge“ sind.
Aus diesem Grund wird eine der drei Konsolenbestellungen storniert.
Das nur haushaltsübliche Mengen bestellt werden können ist in den AGB’s geregelt. Allerdings keine Definition von haushaltsüblichen Mengen.
Bezahlt wurde noch nicht. Das Versandhaus hätte bei Lieferung den Betrag abgebucht.
Die Frage:
Ist dies zulässig? Wie hoch ist die „haushaltsübliche Menge“ bei Konsolen? Wer entscheidet das? Hätte diese Information nicht früher kommen müssen und nicht ein halbes Jahr nach Bestellung?
Über Tips und Hinweise bin ich dankbar.
Beste Grüße
Markus