Haushaltsvermerke überprüfen

Hallo,
unser Dozent hat uns als Thema für unsere Klausur im Themenbereich Haushaltsrecht das Überprüfen von Haushaltsvermerken genannt.
Das Problem ist nur, dass wir soetwas noch nie gemacht haben und ich noch nicht einmal weis was Haushaltsvermeke sind.

Kann sich jemand etwas unter dem Thema vorstellen?

PS: Ein Beispiel wäre ganz gut.

Danke

Hallo,
Hat euer Dozent euch denn wenigstens mal so einen Einzelplan gegeben?
Ich kann das ganz schlecht erklären, weil das so lange her ist, aber die Haushaltsvermerke findet man in solchen Haushaltsplänen.

Hab zB eine Definition gefunden:
Ein Haushaltsvermerk ist eine einschränkende oder erweiternde Bestimmung zu einem Ansatz im Haushaltsplan (z.B. Zweckbindung, Verstärkungsvermerk). Ein Haushaltsvermerk ist verbindlich.

Es gibt auch Vermerke, die z.B. eine Übertragung zwischen zwei Titeln ermöglichen, die grundsätzlich nicht deckungsfähig sind bzw. waren.
Vielleicht hat er es mal nur so nebenbei erwähnt?
Gruß, R.

Danke für die Antwort.

Wir haben besprochen was ein Vermögens- und ein Verwaltungshaushalt ist und was in diese gehört, aber nicht was Haushaltsvermerke sind.

Es muss aber was mit der Deckungsfähigkeit zutun haben.
Mir wäre schon sehr geholfen, wenn ich wüsste was deckungsfähig bedeutet?

Gruß Neven

Ok, du weißt was Titel sind?
Es gibt Einnahme- und Ausgabetitel, auf denen die Einnahmen bzw. Ausgaben angeschrieben werden müssen.
Jetzt mal als Beispiel, du hast einen Titel für den Unterhalt der Dienstfahrzeuge einer Behörde und da sind dir z.B. 3000 Euro oder sowas zugewiesen, die du nur dafür ausgeben kannst.
Am Ende des Jahres hat man oft schon einige Titel aufgebraucht, muss aber trotzdem noch Geld darauf ausgeben.
Jetzt kommt Deckungsfähigkeit. Wenn zwei Titel gegenseitig deckungsfähig sind, dann kannst du also Geld von einem Titel, wo noch was drauf ist, auf den anderen Titel packen, wo du das Geld dringender brauchst.
Es gibt auch einseitige Deckungsfähigkeit, das bedeutet dann das Titel A zur Verstärkung von Titel B genutzt werden kann, andersrum aber nicht.
Heutzutage (weiß aber nicht ob das jetzt überall so ist) gibt es auch Deckungskreise, also eine Gruppe von mehreren Titeln, die alle gegenseitig deckungsfähig sind, da bist du also viel flexibler, wenn du irgendwelche Zahlungen tätigen musst.
Manche Titel sind also schon durch Gesetz als deckungsfähig deklariert, das ist dann ok und bekannt. Wenn sie das nicht sind, können sie z.B. durch einen Haushaltsvermerk deckungsfähig gemacht werden.
Warum das, spekuliere ich jetzt mal. Im Prinzip hat jede Behörde die gleichen Titel, aber bei bestimmten Titeln mag es nicht bei jeder Behörde sinnvoll sein, sie deckungsfähig zu machen (sprich per Gesetz, also Haushaltsgesetz). Bei denen wird das dann nur durch einen Haushaltsvermerk in deren Einzelplan gemacht.

So in etwa das alles :wink:
Hilft dir das weiter?
Gruß, R.

streich mal bitte Haushaltsgesetz und ersetz das durch die BHO :wink: Eventuell auch andere Verordnungen, je nachdem, auf welcher Ebene wir uns bewegen, aber lies dazu vielleicht mal noch
§ 20 BHO (z.B. bei bundesrecht.juris.de)
und auch die Paragraphen drumrum, sind alle nicht lang :wink:
Gruß, R.

Danke das hat mir sehr geholfen, jetzt hab ich zumindest schon mal ne Basis auf die ich jetzt aufbauen kann.

Gruß Neven