Haushaltszugehörigkeit bei gemeinsamem Sorgerecht

Es konnte einmal ein Urteil, … gelesen werde, in dem es darum ging, dass Kinder von Eltern, die sich getrennt (nicht verheiratet waren) haben und für die gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde, zu BEIDEN Haushalten gehören. Es ging hier um eine Definition gemäß SGB (?). Dadurch kann auch dann Kinderzulage zur Eigenheimzulage beantragt/gewährt werden, wenn die Kinder bei der Kindsmutter gemeldet sind, aber zu 50% auch beim Vater im EFH wohnen/leben.
Welcher Paragraph war das bzw. welche Urteile, … gibt es da wo zu finden?