Hausieren verboten – gilt das auch heute noch?

Liebe Experten,

die meisten kennen die Situation: Es läutet an der Türe und davor steht einer, den man weder eingeladen noch eingelassen hat. Trotzdem möchte er einem unbedingt was verkaufen oder vorführen.

In einem Einfamilienhaus kann ich jetzt von meinem Hausrecht Gebrauch machen und ihn abweisen und, falls er sich nicht gleich trollt, des Grundstücks verweisen.

Wie aber verhält es sich mit dem Hausrecht in einem Mehrfamilienhaus?

Ich habe bisher gedacht, dass man als Eigentümer/Mieter auch in einem Mehrfamilienhaus so was wie ein Hausrecht hat. Und man einen Haustürvertreter des Hauses verweisen kann.

Nun habe ich gehört, dass Haustürvertreter immer wieder bestreiten, dass der, an dessen Wohnungstür sie gerade uneingeladen geklingelt haben, sie des Hauses verweisen darf. Der Mieter/Eigentümer habe zwar das Hausrecht für seine Wohnung, aber nicht für das ganze Haus. Oft wird darauf beharrt, die Treppe weiter runter zu gehen, um „die anderen Kunden“ zu besuchen. Ganz Hartnäckige sogar mit dem Satz „wir können zur Klärung des Hausrechts ja gerne die Polizei rufen“. *)

Früher hing an vielen Mietshäusern ein Schild „Hausieren verboten“. Heute bedarf es im Fall von Mehrfamilienhäusern vermutlich anderer Regelungen. Welcher?

  1. Wenn die Wohnungseigentümer mehrheitlich keine Haustürvertreter wollen: Wie müsste eine Regelung z.B. in der Gemeinschafts-/Hausordnung formuliert sein, um das wirksam zu untersagen?

  2. Zur Durchsetzung von Regelungen bedarf es eines Bevollmächtigten. Wen in der WEG außer dem Verwalter kann man ermächtigen, das Hausrecht durchsetzen?

  3. Welche Rechtskraft hat o.g. Schild heute? Was müsste man ggfs. ändern?

  4. Kann man den Verkäufer, der „nur seine Kunden besuchen will, um die Zufriedenheit zu erfragen“, auffordern, für jeden weiteren Besuch wieder runter an die Klingelanlage gehen?

  5. Welchen Aspekt gilt es noch zu bedenken?

Vorab herzlichen Dank sagt Euch
die Anne aus dem Wilden Süden


*) Bis dahin kann helfen: Jacke überziehen, Handy in die Hand nehmen, dem Klingler nachlaufen und vor jeder Wohnungstüre als Zeuge mit dabei stehen. Kann der Klingler nichts gegen sagen. Wenn er schon dürfen soll, dann jeder im Haus Wohnende auch.

Hallo,

als Mieter hat man das Hausrecht wirklich nur über seine Wohnung…
Flur und Treppenhaus sind Gemeinschaftseigentum
aller Mieter und von daher kann niemand darüber ein Betretungsverbot
aussprechen…selbst der Hausbesitzer nicht.

Gegen Vertreter helfen mehrere Mittel…sofern man Frau ist;

a)Tür nur mit vorgelegter Sperrkette öffnen und dann

b)„Ich habe keien Zeit“ sagen und Tür zu und weiteres Klingeln ignorieren…

als Mann;

a) mit einem großen Messer an der Tür erscheinen …:smile:
(man ist halt gerade am Essen zubereiten…und das Steak ist halt blutig…:smile: )

Hallo,
ng…

als Mann;

a) mit einem großen Messer an der Tür erscheinen …:smile:
(man ist halt gerade am Essen zubereiten…und das Steak ist
halt blutig…:smile: )

Essen Frauen keine Steaks… :wink:

Jörg