Hallo,
mich würde mal grundsätzliches bei einem Hauskauf interessieren:
Wenn ein unverheiratetes Paar ein Haus kauft und ein Kind (kein gemeinsames) vorhanden ist:
Wie sieht es da im Todesfall aus? Und wie bzw. wo kann man sich da absichern? Also natürlich mit einer Risikolebensversicherung aber wenn die Erben dann verkaufen möchten, wie kann man das unterbinden?
Was ist, wenn im Grundbuch 50/50 steht, obowhl die Zahlung 70/30 vorgenommen wird? Besteht die Möglichkeit, ein Schreiben aufzusetzen und ist dies dann rechtsgültig?
Wie läuft es im Trennungsfall? Kann einer dem anderen seinen Anteil überschreiben oder ist dies dann eine Schenkung?
Zu 1) Die Finanzierung kann man mit einer Risikolebensversicherung absichern und diese direkt mit der Finanzierung verbinden, so dass Erben keinen Zugriff auf die Versicherung als solches haben. (Abtretung für den Todesfall)
Eventuell über ein gegenseitiges Wohnrecht nachdenken, das macht einen Verkauf durch Erben fast unmöglich. Oder die Erben müssten das Wohnrecht abkaufen. Frag den Notar
Wenn im Grundbuch 50/50 steht, ist da so. Ein Schreiben reicht da nicht aus die Eigentumsverhältnisse am Haus zu ändern. Frag den Notar.
Zu 3: Bei einer Trennung wird man wohl eher versuchen sein Geld aus der Immobilie wieder herauszuziehen. Z. B. durch einen Verkauf an den zweiten?
Am Besten du lässt dich über alle Punkte mal beim Notar genau informieren.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
in so einem wichtigen fall,wo es ja um richtig geld geht,sollte man sich unbedingt vorher beraten lassen,insbesondere auch über die konsequenzen bei einer trennung.
man kann alles VORHER vertraglich festlegen.
Wenn ein unverheiratetes Paar ein Haus kauft und ein Kind
(kein gemeinsames) vorhanden ist:
Wie sieht es da im Todesfall aus? Und wie bzw. wo kann man
sich da absichern? Also natürlich mit einer
Risikolebensversicherung aber wenn die Erben dann verkaufen
möchten, wie kann man das unterbinden?
Wer ist gestorben?
Einer der Käufer oder beide?
Wie sieht das mit dem Erben aus?
Ist ein Testament vorhanden?
Was ist, wenn im Grundbuch 50/50 steht, obowhl die Zahlung
70/30 vorgenommen wird? Besteht die Möglichkeit, ein Schreiben
aufzusetzen und ist dies dann rechtsgültig?
Warum wird im Notarvertrag (Kaufvertrag) nicht 30/70 angegeben?
Das kann man dann im Grundbuch genauso angeben, die 50/50-Variante ist die Standardform, kann aber auf jeden Wert geändert werden.
Herr A ist zu x % Eigentümer Frau B zu 100 - x %
Wie läuft es im Trennungsfall? Kann einer dem anderen
seinen Anteil überschreiben oder ist dies dann eine Schenkung?
Das kann man vertraglich regeln.
inwieweit es bei nichtehelicher Lebensform eine SChenkung werden kann, ist mir nicht bekannt.
Auf jeden Fall rate ich dringend! in diesem Fall einen Fachanwalt zu konsultieren, der einen maßgeschneiderten Vertrag anfertigt. Dann ist alles klar und erspart im Fall des Falles sehr viel Ärger und Kosten.
mich würde mal grundsätzliches bei einem Hauskauf
interessieren:
Wenn ein unverheiratetes Paar ein Haus kauft und ein Kind
(kein gemeinsames) vorhanden ist:
Das ist schon mal eine ganz schlechte Grundvoraussetzung, denn wenn dem überlebenden Teil der Hausteil des vorverstorbenen Teils erhalten werden soll, wird dies immer auf Modelle hinauslaufen, die Ebschaft-/Schenkungssteuerpflichtig nach Klasse III sind. Der Freibetrag beträgt hier gerade einmal € 5.200,-- (soll steigen auf € 20.000,–), und danach geht es gleich mit mindestens 17% Steuern los. Gibt es da nicht „bessere Erben“, die sich dem überlebenden Teil verpflichtet fühlen, oder verfügt der Überlebende nicht gerade über sattes eigenes Einkommen/Vermögen enden solche Modelle regelmäßig im Verlust des Objektes.
Wie sieht es da im Todesfall aus? Und wie bzw. wo kann man
sich da absichern? Also natürlich mit einer
Risikolebensversicherung aber wenn die Erben dann verkaufen
möchten, wie kann man das unterbinden?
Trotz Freibetrag stellt sich natürlich die Frage eines Testamentes mit zumindest teilweiser Begünstigung des Überlebenden. Ich finde es irgendwie merkwürdig, den Überlebenden hier nicht als Erben sehen zu wollen.
Was ist, wenn im Grundbuch 50/50 steht, obowhl die Zahlung
70/30 vorgenommen wird? Besteht die Möglichkeit, ein Schreiben
aufzusetzen und ist dies dann rechtsgültig?
Anpassungen sollten immer im Grundbuch abgesichert werden, wobei dies angesichts der geringen Freibeträge gefährlich werden, kann, wenn hier Schenkungen vermutet werden. Steuerberater fragen!
Wie läuft es im Trennungsfall? Kann einer dem anderen
seinen Anteil überschreiben oder ist dies dann eine Schenkung?
S.O.
Danke schonmal vorab und einen schönen Tag!
Ganz dringender Rat: Bevor man sich in solch lebensgefährliche Situationen begibt, auf jeden Fall einen spezialisierten Anwaltskollegen befragen und ggf. auch noch einen Steuerberater einschalten. Im Zweifelsfall ist der Gang zum Standesamt üblicherweise die Ideallösung (ggf. in Verbindung mit einem Ehevertrag).
Herzlichen Dank für die Antworten!!!
Möchte mich ganz herzlich für die informativen und fachkundigen Antworten bedanken.
Sehr freundliche Hilfe, vielen Dank!
Tina