Hauskauf

Hallo

Bei mir steht evtl. ein Hauskauf an. Ich beabsichtige, ein älteres Haus zu kaufen. Dazu gehört eine Küche, es gibt eine Markise ein Carport, … Diese Sachen gehören ja eigentlich nicht mit zum Haus, ich möchte sie aber mit erwerben.

Wie stell ich sicher, dass diese Sachen im Haus verbleiben. Wird das im Notarvertrag geregelt oder macht man dazu einen separaten Vertrag.

Außerdem hätte ich gerne geregelt, dass das Haus in einem ordentlichen Zustand übergeben wird. Ich könnte mir vorstellen, dass man dazu als ehemaliger Hausbesitzer nicht sonderlich viel Lust hat. Wird das im Notarvertrag geregelt?

Gruß
Jörg

Hallo Jörg,

dies sollte alles im Notarvertrag geregelt werden. Am besten werden dort alle Gegenstände und deren Gesamtwert aufgelistet!

Gruß,
Peter

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Hallo Jörg,

Dazu gehört eine Küche, es gibt eine
Markise ein Carport, … Diese Sachen gehören ja eigentlich
nicht mit zum Haus, ich möchte sie aber mit erwerben.

Wie stell ich sicher, dass diese Sachen im Haus verbleiben.
Wird das im Notarvertrag geregelt oder macht man dazu einen
separaten Vertrag.

Du kannst all diese Sachen, bis hin zu irgendwelchen Vorhangstangen, einzeln in den Notarvertrag aufnehmen lassen.

Allerdings kannst du auch einen separaten Kaufvertrag aufsetzen (ohne Notar), dann sparst du für diesen Betrag die Grunderwerbsteuer, ist völlig legal.

ACHTUNG, eigene üble Erfahrung: Schau dir die Einbauküche genau an, und zwar auch IN die Schränke und IN den Kühlschrank usw. ! Hört sich komisch an, aber bei uns war die Küche, die wir mit gekauft haben, erst 6 Jahre alt, optisch völlig okay, aber INNEN so vergammelt, dass wir die Einbaugeräte aus hygienischen Gründen nicht weiter verwenden konnten (uralte Hundefutterreste im Kühlschrank und ähnliches…). Unser Anwalt (es gab noch mehr Mängel, leider) meinte, in diesem Fall seien wir selbst schuld, keine Chance auf Minderung, wir hätten ja die Türen öffnen können.

Außerdem hätte ich gerne geregelt, dass das Haus in einem
ordentlichen Zustand übergeben wird. Ich könnte mir
vorstellen, dass man dazu als ehemaliger Hausbesitzer nicht
sonderlich viel Lust hat. Wird das im Notarvertrag geregelt?

Ordentlich ist leider Geschmacksache, das erlebe ich als Hausverwalter ständig. In unserem Vertrag stand „besenrein“, aber der Begriff „rein“ war der Witz des Tages. Juristisch greifbar war das alles nicht, nur ein paar bewußt verschwiegene Mängel.

Wir hatten allerdings Vorbesitzer, die hoffentlich eher selten sind, SOOOOOO dreckige Leute (schwäbische Familie mittleren Alters) gibt es nicht nochmal :frowning:

Viele Grüße
Insel

Hallo Insel,

hier muß ich mal energisch protestieren!

Hallo Jörg,

Dazu gehört eine Küche, es gibt eine
Markise ein Carport, … Diese Sachen gehören ja eigentlich
nicht mit zum Haus, ich möchte sie aber mit erwerben.

Wie stell ich sicher, dass diese Sachen im Haus verbleiben.
Wird das im Notarvertrag geregelt oder macht man dazu einen
separaten Vertrag.

Du kannst all diese Sachen, bis hin zu irgendwelchen
Vorhangstangen, einzeln in den Notarvertrag aufnehmen lassen.

Allerdings kannst du auch einen separaten Kaufvertrag
aufsetzen (ohne Notar), dann sparst du für diesen Betrag die
Grunderwerbsteuer, ist völlig legal.

Die Grunderwerbsteuer wird selbstverständlich nicht auf Küchen oder andere Einrichtungsgegenstände erhoben!! Der Name sagt es ja schon!

Peter

Hallo Peter,

Die Grunderwerbsteuer wird selbstverständlich nicht auf Küchen
oder andere Einrichtungsgegenstände erhoben!! Der Name sagt es
ja schon!

wenn man den Kaufvertrag aber blöderweise so gestallte, daß in der Kaufsumme, die dem Notar genannt wird, diese Sachen ungenannt drin sind, schon.

Drum ist ein seperater Kaufvertrag schon sinnvoll. Hab ich mit meiner Ex auch so gemacht.
Die Bude ging über den Notar, die Innereien wurden mit einem seperaten Vertrag übertragen.

Gandalf

Vielen Dank
Vielen Dank für die Tipps.

Ich werde dann wohl für alles was nicht fest mit dem Haus verbunden ist einen extra Kaufvertrag machen.

Das scheint mir für alle das Beste, das Finazamt mal nicht mitgerechnet.

Gruß
Jörg

Hallo Gandalf,

so etwas sollte man ja auch nicht machen:smile:

Peter

Hallo Insel,

hier muß ich mal energisch protestieren!

Die Grunderwerbsteuer wird selbstverständlich nicht auf Küchen
oder andere Einrichtungsgegenstände erhoben!! Der Name sagt es
ja schon!

Hallo Peter,

das kommt auf die Formulierung an. Als wir vor vielen Jahren mit wenig Erfahrung unsere erste Wohnung gekauft haben, war die EBK zwar als mitgekauft aufgeführt, aber nicht als finanzieller Einzelposten benannt. Daher haben wir Grunderwerbsteuer aus dem Gesamtbetrag bezahlt *seufz*.

Im übrigen habe ich ja die Möglichkeit erwähnt, über EBK und Co. einen separaten Kaufvertrag abzuschließen, dann ist man hinsichtlich der Grunderwerbsteuer auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
Insel