Hallo Jörg,
Dazu gehört eine Küche, es gibt eine
Markise ein Carport, … Diese Sachen gehören ja eigentlich
nicht mit zum Haus, ich möchte sie aber mit erwerben.
Wie stell ich sicher, dass diese Sachen im Haus verbleiben.
Wird das im Notarvertrag geregelt oder macht man dazu einen
separaten Vertrag.
Du kannst all diese Sachen, bis hin zu irgendwelchen Vorhangstangen, einzeln in den Notarvertrag aufnehmen lassen.
Allerdings kannst du auch einen separaten Kaufvertrag aufsetzen (ohne Notar), dann sparst du für diesen Betrag die Grunderwerbsteuer, ist völlig legal.
ACHTUNG, eigene üble Erfahrung: Schau dir die Einbauküche genau an, und zwar auch IN die Schränke und IN den Kühlschrank usw. ! Hört sich komisch an, aber bei uns war die Küche, die wir mit gekauft haben, erst 6 Jahre alt, optisch völlig okay, aber INNEN so vergammelt, dass wir die Einbaugeräte aus hygienischen Gründen nicht weiter verwenden konnten (uralte Hundefutterreste im Kühlschrank und ähnliches…). Unser Anwalt (es gab noch mehr Mängel, leider) meinte, in diesem Fall seien wir selbst schuld, keine Chance auf Minderung, wir hätten ja die Türen öffnen können.
Außerdem hätte ich gerne geregelt, dass das Haus in einem
ordentlichen Zustand übergeben wird. Ich könnte mir
vorstellen, dass man dazu als ehemaliger Hausbesitzer nicht
sonderlich viel Lust hat. Wird das im Notarvertrag geregelt?
Ordentlich ist leider Geschmacksache, das erlebe ich als Hausverwalter ständig. In unserem Vertrag stand „besenrein“, aber der Begriff „rein“ war der Witz des Tages. Juristisch greifbar war das alles nicht, nur ein paar bewußt verschwiegene Mängel.
Wir hatten allerdings Vorbesitzer, die hoffentlich eher selten sind, SOOOOOO dreckige Leute (schwäbische Familie mittleren Alters) gibt es nicht nochmal 
Viele Grüße
Insel