Hauskauf

Hallo,

ich habe die Möglichkeit in ein Haus zu ziehen (180qm Wohnfläche, tolles Grundstück, Bj.1971), wo ich 640€ Kaltmiete zahlen müsste und in 2-3 Jahren könnte ich das Haus kaufen, da der Besitzer aus steuerlichen Gründen erst dann verkaufen möchte.

In unserer aktuellen Wohnung zahlen wir 440€ kalt. Das heißt wir hätten monatliche Mehrkosten von 200€. Der momentane Kaufpreis des Hauses liegt bei ca.150000€ und der Besitzer käme uns preislich beim Kauf in 2-3 Jahren entgegen.

Wie viel Preisnachlass kann ich in 2 Jahren verlangen, bzw. jetzt schon mit ihm aushandeln? Kann ich mir vertraglich zusichern lassen, dass ich das Haus auch wirklich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kaufen darf und in dieser Zeit auch niemand sonst das Haus kaufen darf? Der Zeitpunkt des Hauskaufs in 2-3 Jahren ist optimal. Bis dahin ist mein Arbeitsvertrag unbefristet und ich hätte genügend Eigenkapital angespart um einen Kredit aufzunehmen.

Dankeschön.
Mario

Hallo,

Kann ich mir vertraglich
zusichern lassen, dass ich das Haus auch wirklich innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes kaufen darf und in dieser Zeit
auch niemand sonst das Haus kaufen darf?

entweder läßt Du Dir ein Vorkaufsrecht eintragen (kostet) oder ihr schließt einen diesbezüglichen Vertrag. Da der aber notariell beurkundet werden muß, könnt Ihr jetzt genauso gut einen Kaufvertrag aufsetzen – was ich Euch ohnehin empfehlen würde, weil sich der Verkäufer möglicherweise bei veränderten Marktbedingungen in zwei Jahren gar nicht mehr daran erinnern kann, daß er Euch beim Kaufpreis entgegenkommen wollte.

Gruß
C.

Danke schonmal.

Das heißt, ich könnte schon heute einen Kaufvertrag aufsetzen lassen, der aber erst in 2-3 Jahren gültig wird?
denn jetzt will der Besitzer ja wie gesagt aus steuerlichen gründen noch nicht verkaufen.

LG

Wie viel Preisnachlass kann ich in 2 Jahren verlangen,

Verlangen kannst Du gar nichts. Der Verkäufer wird zum Kaufzeitpunkt die situation neu bewerten und seinen Preis nennen.

jetzt schon mit ihm aushandeln?

Das wäre eine Möglichkeit, jetzt einen preis festzulegen. Das muß aber schriftlich erfolgen.

Kann ich mir vertraglich
zusichern lassen, dass ich das Haus auch wirklich innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes kaufen darf und in dieser Zeit
auch niemand sonst das Haus kaufen darf?

Diese Zusicherung würde ich Dir als Verkäufer nicht geben, denn woher weißt Du, dass Du in drei Jahren kaufen kannst ?

Danke schonmal.

denn jetzt will der Besitzer ja wie gesagt aus steuerlichen
gründen noch nicht verkaufen.

der verkäufer kann jetzt noch nicht verkaufen. es zählt das datum der beuurkundung und nicht des tatsächlichen überganges des objektes.

gruß inder

Das heißt, ich könnte schon heute einen Kaufvertrag aufsetzen
lassen, der aber erst in 2-3 Jahren gültig wird?

denn jetzt will der Besitzer ja wie gesagt aus steuerlichen
gründen noch nicht verkaufen.

Das ist dann, wie schon erwähnt wurde, ein Problem. Es bleibt das Vorkaufsrecht, das eingetragen werden kann. Aber dann hast Du das Problem des ungewissen Kaufpreises.

Gruß
C.

Moin,

die Aussage, erst später verkaufen zu wollen, die kenne ich sehr gut. Verständlich - aber eben nicht verbindlich. Verlangen kannst du gar ncihts und ich wrürde auf keinen Fall daran glauben, dass de Eigentümer dir preislich wirklcih entgegen kommt. Seine wirtschaftliche Situation kann sich bis dahin geändert haben, die Wertsteigerung des Hauses kann eingetreten sein etc. Von daher: zieh in das Haus ein, lern es wirklcih kennen, v.a. welche Macken es womöglich hat (merkt man meist erst, wenn man drin ist) und dann sieh zu, was passiert. Bis dahin guck, dass du möglichst viel Eigenkapital ansparst. Wenn du noch dazu erst später einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann solltst du im Hinterkopf behalten, dass die Banken womöglich eine Finanzierung ablehnen. Daher: möglichst viel eigenes Geld.

Abgesehen davon: dass der Kaufpreis jetzt 150.000 Euro beträgt heisst nicht, dass das Haus nicht mehr oder weniger wert sein könnte, insbesondere je nach Lage und Ort, wo es sich befindet und was man mit dem Grundstück z.B. noch sonst machen könnte.

Gruß
Ex.

Danke für die vielen Antworten.

Ich denke, dass ich die Finger davon lassen werde. Die 200€ mehr Mietkosten im Monat spare ich dann lieber zum Eigenkapital hinzu und schaue in den nächsten Jahren weiterhin nach Häusern, die direkt zum Verkauf angeboten werden.

Liebe Grüße
Mario

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Zwei offizielle Möglichkeiten, dieses Objekt zu sichern:

  1. Notarielles Kaufangebot des Verkäufers an Sie. Darin enthalten u.a. der Zeitpunkt, der Kaufpreis und die Fälligkeit. Die Frist zur Annahme dieses Angebots kann bis dahin ausgedehnt werden. Die Prozedur hierfür ist entscheidend.

  2. Eintragung eines Vorkaufsrechts ins Grundbuch.

Weitere mögliche Wege gehören nicht in die Öffentlichkeit.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch