Hauskauf

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

Ich habe folgende problem, wir haben im April 2008 Unsere haus verkauft. Die geld uebergabe solte am 19 April stattfinden aber hat sich verschobe weil unsere Bank die komplette unterlagen noch nicht bereit geststellt haben. Wir habe trotz noch nicht bezahlte kauf preis die Schlusseln uebergeben da wir am 20 April nach Canada auwandern wolten/solten und die versogerung ja schult unsere Bank war.
Die kaufpreis ist aber bis heute noch nicht in volle hohe bezahlt worden erst in August 2008 haben wir einen teil davon bekommen, jetzt fehlen aber immer noch 12000 Euro davon muessen wir aber noch 7000 Euro noch an unsere bank ueberweisen um unsere dahlen ab zur bezahlen.
Wir bezahlen zeit April Zinsen fuer die fehlende Kaufpreis, Grundsteuer und Gebeudeversicherung.
Wir haben versucht ueber einen anwalt um unsere geld zu kommen aber wir muessen ueber einen Gericht gehen da der Notar die Klausel falsch in den Kaufvertrag geschrieben hat das falls die Kaufer nicht zahlt das wir sofort aus dem Kaufvertrag einen Titel machen konnen (obwohl er beim vertrags unterschrift uns und die Kaufer extra dafauf hingewiesen hat!!) das heisst das wir erstmals wieder kosten haben um unsere geld zu kommen die wir im moment einfach nicht haben.
Jetzt ist es so das unsere Bank uns unter druck setzt die fehlende 7000 euro zu bezahlen um die vertrag abzuschleissen (wir bezahlen im moment nur die zinsen drauf & koenne finanziel das nicht bezahlen im moment) und der Notar hat uns jetzt auch informiert das der kaufers bank jetzt auch die vertrag abgeschlossen sehen will sonst wollen die der Kaufvertrag rueckgangig machen. Das wollen wir auf gar kein fall weil
1 wir leben jetzt in Canada
2 wir mussen die aus dem haus raus klagen (kann langer dauern und ist teuer)
3 wir verlieren noch mehr geld da wir die ganze zeit zinsen steuer versicherung …bezahlen…
Sorry fuer mein schlechtes „German“ …
Was konne wir machen?

Danke

Andrew

meine e-mail: [email protected]

Welchen Vertrag will die Bank des Käufers abgeschlossen sehen?

Welchen Fehler hat der Notar gemacht ? Beschwerde über Notarkammer anstreben, oder dort um Rat fragen.

Was hat deine Bank damals falsch gemacht, dass sich die Zahlung des Kaufpreises verzögert hat.

Bitte per mail an [email protected]

Ralph

Hallo,

ohne den Vertrag zu kennen, so denke ich jedoch, daß Ihr aus dem Vertrag heraus gegem den Käufer vollstrecken könnt. Setzt Euch mit dem Notar in Verbindung und bittet um den Vollzug des Vertragse zuzüglich der Zinsen.

Christian

Hallo Christian,

Wir koennen laut unsere Notar nicht aus den Kaufvertrat einen Titel machen da die satz in den Vertrag falsch geschreiben ist. Wir muessen ueber das normalle Mahnverfahren gehen.

Andrew

Hallo Ralph,

Welchen Vertrag will die Bank des Käufers abgeschlossen sehen?
Der will das der Kaufvertrag vollzogen wird da die nur mit einen Grunbuch vormerkung im Grundbuch stehen.

Welchen Fehler hat der Notar gemacht ? Beschwerde über
Notarkammer anstreben, oder dort um Rat fragen.
er hat der satz im kaufvertrag falsh geschrieben so das wir nicht aus dem kaufvertrag einen Titel machen koennen sondern jetzt ueber einen Gericht der Mahnverfahren einleiten muessen.

Was hat deine Bank damals falsch gemacht, dass sich die
Zahlung des Kaufpreises verzögert hat.

Mein Bank hat der uebergabe der kaufsumme nur um einen Tag versogert da einen Schriftstuck gefehlt hat.

Danke

Andrew

Hallo,
befinde mich momentan im Urlaub, werde Ihnen ab Montag 19.10 wieder antworten können.
A. Meier

Bitte nur per e-mail an mich antworten:

[email protected]

dont’t reply this mail.

Please answer with more details otherwise I cannot understand the whole problem.

Which sentense was missing?

Ralph

sofern ich Sie richtig verstanden habe, wurde die von Ihnen angegebene Klausel im Vertrag vergessen.

  1. Grundschuldabsicherung Ihrer Bank
    Da Sie noch nicht alle Restschulden an Ihre Bank gezahlt haben. Dürfte noch keine Freigabe der eingetragenen Grundschuld erfolgt sein!?

  2. Grundschuldabsicherung durch die finanzierende Bank des Käufers
    Wurde auf dem Kaufobjekt eine Grundschuld eingetragen, ist diese momentan nicht im richtigen Rang (ersrangig) eingetragen, dies kann erst erfolgen wenn Ihre Bank das fehlende Geld erhält, sofern Ihre Bank eine evtl. Grundschuld nicht schon freigegeben hat.

  3. Eigentumsumschreibung
    Eigentlich erfolgt die Eigentumsumschreibung erst wenn der Verkäufer dem Notar den Erhalt des Vertraglich vereinbarten Kaufpreises bestätigt! Erst dann teilt der Notar dem Grundbuchamt mit, das der Eigentumswechsel vollzogen werden kann.

Meiner Meinung nach sollten Sie sich mit dem Notar in Verbindung setzen um weitere Schritte (Schreiben an den Käufer mit Zinsvorderung wie im Vertrag beschrieben) abzustimmen.

Denn Sie haben zwar noch eine Restkaufpreisforderung an den Käufer, aber dieser benötigt auch von Ihnen noch mindestens die Bestätigung zum Umschreibungsvollzugs durch den Notar.
Letztendlich steht Ihre Forderung im Raum und diese bleibt bestehen, solange Sie nicht den Erhalt des kompletten Kaufpreises bestätigt haben.

Zeit und Kosten laufen letztendlich also gegen den Käufer!