Hauskauf

Liebe/-r Experte/-in,

Wir haben ein Haus Bauj 1974 mit Elw im Souterrain gekauft , vor 2 Wochen war die Schlüsselübergabe.Wir haben angefangen die ELW zu renovieren ,dabei stellte sich heraus , das hinter einer Holzverkleidung im Wohnraum die komplette Wand feucht ist. Im Badezimmer das selbe hinter den Fliesen alles nass .Vom Makler sowie auch von den Vorbesitzern wurde auf Nachfragen immer wieder behaubtet " Alles Knochentrocken ".
Im Nachhinein berichten 3 Nachbarn die Feuchtigkeit vermutet zu haben, da der Vorbesitzer die Fallrohre der halben Dachfläche gekappt hatte und das Regenwasser unmittelbar neben dem Haus hat versickern lassen ( einfach Rohr ab und fertig ) Damit wollte er Niederschlaggebühren sparen.Laut Steueramt wurde 2008 ein Antrag auf Befreiung von 95 q² gestellt . Dieses wurde laut Steuerbescheid vom Juni 2012 auf verlangen des Vorbesitzers rückgängig gemacht.Bei unseren Hausbesichtigungen im März war alles ganz normal , die Fallrohre waren an die Kanalisation angeschlossen.
Auch wissen wir von den Nachbarn das die Vorbesitzer auf einer Seite des Hauses haben ausschachter und neu Isolieren lassen und das über längere Zeit Bautrockner zum Einsatz kamen .Dies betrfft aber nur die Wand im Bad , die andere Wand im Wohnraum wurde so belassen .
Meine Frage
Was können wir tun ? .
Wir vermuten das der Verkäufer uns arglistig getäuscht hat , zumal er ja scheinbar erkannt hatte das seine Aktion Sparmassnahme zu deutlichen Schäden geführt hat .Warum sonst hat er alles wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.

Sie dürfen nicht nur vermuten, sondern dieser Tatbestand ist erfüllt. Denn Sie haben Zeugen und die
Teilwiederherstellung ist ein weiteres Merkmal. Nun,
zunächst stellt sich die Frage, wollen Sie ausziehen?
Wenn ich Ihre Ausführungen richtig deute nicht; es geht Ihnen um Schadensersatz?! Sie sollten,
aufgrund der „versteckten Mängel“ zunächst mit der gütlichen Tour versuchen und auch darauf hinweisen,
daß ein Prozess nur den Anwälten in die Hände spielt. Sie haben die besseren Karten und und dabei die Frage, haben Sie einen Rechtsschutz? Zur Sanierung sollten Sie
ein Angebot einholen! Mit diesem suchen sie dann das Gespräch mit dem Makler/ehemaligen Besitzer und zeigen
diese Schäden an und nochmals, versuchen Sie sich gütlich zu einigen. Wenn dies nicht hilft, dann machen Sie das Angebot eines neutralen Sachverständigen (gemeinsam festlegen), der eben von dem zu zahlen wäre (schriftliche Vereinbarung treffen),wie das Gutachten ausfällt.Ganz zuletzt gehen Sie zu einem Anwalt,wenn Sie nicht weiter kommen, aber Geduld ist gefragt und
haben Sie die Zeit?!
Feuchtigkeit ist für ein gesundes Wohnen nicht einträglich. Denken Sie an Schimmel und dessen Gefährlichkeit.
Es gäbe auch noch die Möglichkeit, dass Sie durch die gegebene Situation vom Kaufvertrag zurücktreten könnten und die damit in Verbindung stehenden Kosten
(z.B. Notar und bereits eingeleitete Renovierungsarbeiten bei dem Sie den Schaden feststellten, Materialbeschaffung etc.) in Rechnung stellen.Wie gesagt versuchen Sie gütlich, denn in Peto
haben Sie ja auch noch die Kenntnisse, der „steuerlichen Manipulation“.

Viel Glück und schönes Wochenende!

Wolfgang Faas

Hallo,
da ich Experte fuer Thailand bin kann ich euch da nicht helfen,
Liebe Gruesse
Swen

Lieber Herr Faas ,
zunächst vielen lieben Dank für Ihre Ausführungen. Ihre Fragen beantworte ich folgend :

  1. Wir sind noch nicht eingezogen .
    2)Primär geht es um Schadenersatz .
  2. Wir haben eine telefonische Deckungszusage unserer Rechtschutzversicherung.
  3. wir haben Zeit ,da wir momentan im Eigentum wohnen ,das zum Verkauf angeboten wird .
    Es sind zwar mehrere Interessenten da ,aber es ist nichts beschlossen .
    Nochmals vielen Dank ! Sie konnten mich etwas beruhigen,seit der feststellung der Feuchtigkeit habe ich schlaflose Nächte.
    Liebe Grüße und ebenfalls ein schönes Wochenende

Trotzdem Danke !

mein rat ist einen guten Anwalt einzuschalten…ich glaube auchdas der Verkäufer euch arglistig getäuscht hat
good luck
pantelis

… da müsst ihr unbedingt einen Anwalt einschalten. Allerdings gebe ich euch wenig Hoffnung, denn aus genau solchem Grund schaltet man ja vorher einen Gutachter vom TÜV ein.

Trotzdem viel Erfolg.

Hulda aus Fulda

Hallo,
ja, sehr ärgerlich was Ihnen da passiert ist, aber kein Einzelfall. Zuerst müssen Sie versuchen die Kaufabwicklung zu stoppen (sofern noch möglich). Dann sollten Sie sich schnellstens eine Gutachter (gelbe Seiten) ins Haus holen und einen Anwalt einschalten. Der kann dann gleich die Kaufabwicklungen, wenn noch möglich, rückgängig mache. Erklären Sie den Sachverständigen den Sachverhalt genauso wie Sie mir den geschildert haben. Der Sachverständige wird dann Messungen an den Wände vornehmen und kann daraus ermitteln, wie lange die Wände schon nass gewesen sein müssen. Bei arglistiger Täuschen könnten Sie bis zu 3/4 des Kaufpreises zurückerstattet bekommen, wenn nicht sogar der Kaufvertrag ungültig wird. Viel Glück!

MfG

Hallo Frank , vielen Dank für die beantwortung meiner Frage .
Leider ist die Kaufabwicklung nicht mehr zu stoppen ,da der Kaufpreis schon überwiesen wurde
Wir sind völlig verzweifelt und wissen nicht wie alles witergehen soll.

Hallo,.

ja, sehr ärgerlich was Ihnen da passiert ist, aber kein
Einzelfall. Zuerst müssen Sie versuchen die Kaufabwicklung zu
stoppen (sofern noch möglich). Dann sollten Sie sich
schnellstens eine Gutachter (gelbe Seiten) ins Haus holen und
einen Anwalt einschalten. Der kann dann gleich die
Kaufabwicklungen, wenn noch möglich, rückgängig mache.
Erklären Sie den Sachverständigen den Sachverhalt genauso wie
Sie mir den geschildert haben. Der Sachverständige wird dann
Messungen an den Wände vornehmen und kann daraus ermitteln,
wie lange die Wände schon nass gewesen sein müssen. Bei
arglistiger Täuschen könnten Sie bis zu 3/4 des Kaufpreises
zurückerstattet bekommen, wenn nicht sogar der Kaufvertrag
ungültig wird. Viel Glück!

MfG

Vielen lieben Dank für die beantwortung meiner Frage!

Antwort: hauskauf
Ganz ehrlich? Ich würde mit dieser Fragestellung schnellstens einen Anwalt kontaktieren- ich nehme an, der Verkäufer hat davon gewußt (wenn es die gesamte Nachbarschaft auch weiß) und dann ist es selbstverständlich arglistig.
Aber da kann man wohl als Laie nicht ohne weiteres vorgehen- deshalb Anwalt.

Viel Erfolg!

Nelema

Guten Morgen,

immerhin hat der Verkäufer schon Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Das ist gut.
Ich würde von einem Gutachter abschätzen lassen, was die Reparatur der Mängel kostet und den Verkäufer und Notar damit konfrontieren.
Eine Rückabwicklung wird sicher schwierig und ist bestimmt nicht in Ihrem Sinne.

Im WOhnraum hinter Holzwand Feuchtigkeit könnte auch einfach konstruktionsbedingt von innen her der Grund sein.
Wenn die Verkleidung weg ist und in der Heizperiode regelmäßig warme Luft da ran kommt, könnte das Problem schon beseitigt sein.

Viel Erfolg im eigenen Haus!

falko

HM; SCHÄTZE:GEKAUFTwie besehen…langer Rechtsstreit könnte bevor stehen. Verbraucherzentrale fragen bzw. einmalige Beratung durch Anwalt vielleicht. viel Erfo.g

Lieben Dank ,
für den Beitrag.
L. G.

HM; SCHÄTZE:GEKAUFTwie besehen…langer Rechtsstreit könnte
bevor stehen. Verbraucherzentrale fragen bzw. einmalige
Beratung durch Anwalt vielleicht. viel Erfo.g

Lieben Dank ,
für den Beitrag.
Liebe Grüße

Hallo,
machen Sie es wie ich es schon beschrieben habe. Nehmen Sie sich einen Anwalt. Der wird Ihnen dann sagen was zu tun ist (Sachverständigen einschalten, usw.) Es wird schon werden :wink:

Gruß

Guten Tag Benbetex ,
Will nur kurz informieren ,
wir hatten gestern einen Gesprächstermin mit den Vorbesitzern und dem Makler .
Ergebnis ! Ohne langes Zögern machten die Vorbesitzer folgenden Vorschlag . Die Sanierung durch eine Fachfirma auf ihre Kosten durchführen zu lassen .
Wir nahmen diesen Vorschlag natürlich sofort an .
Der Makler protokollierte das Gespräch und alle Beteiligten haben unterschrieben .
Uns fiel ein Stein vom Herzen ,zumal jemand von Isotec den Schaden begutachtet und mit 50 bis 60000,00€ beziffert hatte .
Also nochmals vielen Dank , Sie haben uns sehr geholfen.
Liebe Grüße

Danke für Ihre Nachricht oder neudeutsch feedback.
Noch ist die Sanierung nicht durch; diese steht nach Ihrer Vereinbarung auf dem Papier. Es ist wie vor Gerichten „Recht haben und Recht bekommen“ ist ein
Unterschied. Erst wenn alles ohne Probleme saniert ist,
dann haben Sie den Erfolg, den Sie sich ohne gravierenden Ärger wünschten. Dazu viel Glück und alles Gute.

Herzliche Grüße und eine sonnige Woche!

Wolfgang Faas