Hauskauf

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich das Haus meiner Eltern übernehmen kann?

Ich möchte als eines von 4 Kindern das elterliche Haus übernehmen. Da in diesem Haus mein schwer kranker Vater lebt, habe ich mich bereit erklärt dort einzuziehen und ihn und meine Mutter zu pflegen. Meine Geschwister sind, damit einverstanden das Ich dafür nur die Hälfte des Hauswertes an Sie als Erbteil ausbezahlen muss.

Nun eine Frage der Finanzierung. Ist es möglich, wenn ich die eine Hälfte als Schenkung erhalte, diese bei der Bank als Sicherheit einzusetzen? Ich habe nämlich nicht das Geld um die bevorstehende Renovierung sowie die Auszahlung an meine Geschwister zu finanzieren.

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben oder mir sagen, auf was ich dabei achten muss? Ich habe davon nämlich nicht so viel Ahnung.

Im Voraus schon mal herzlichen Dank.

Hallo Martin,

da hier VORSORGE und ERBANTEILE nicht nur im Sinne des BGB sondern auch im Sinne des Sozialgesetzbuches berücksichtigt werden müssen, fix zum Fachanwalt für Familienrecht gehen. Dies würde das Brett hier sonst inhaltlich sprengen.

Christian

mal ne Frage
Hallo,
ich habe da mal ne Frage an dich. Wie ist eigentlich der Wert des Hauses ermittelt worden?
Mit deinen Eltern drin wohnend oder so als ob das Haus lehr währe?

Interessiert mich halt weil ich so etwas ähnliches vorhabe wie Du.

mfg

Bert

Hallo Martin,

wir haben eine ähnliche Geschichte gerade hinter uns, und was deine Kernfrage angeht, ja, es war kein Problem mit einem Gutachter eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters (hatten wir zur Sicherung des dauernden Familienfriedens trotz der Kosten als sinnvolle Grundlage angesehen) auf den ganz normalen Beleihungswert der Immobilie zu kommen, und mit dem Darlehen dann sowohl Schiegermutter ihren Anteil auszuzahlen, als auch den An- und Umbau zu finanzieren (hierzu konnten wir wie bei einem Neubau den Bauantrag nebst Kostenaufstellung des Bauunternehmers vorlegen).

Also in fiktiven Zahlen gesprochen: Haus ist € 200.000,-- Wert, unsere Hälfte also € 100.000,-- lt. Gutachten. Unter Anrechnung diverser von uns bereits vorgenommener Verbesserungen und wegen Pflegeübernahme, etc. einigte man sich auf € 50.000,–, d.h. in das Bankdarlehen einzurechnen als Kaufpreis nur € 50.000,–, was natürlich zu einer sehr günstigen Beleihungsgrenze führen würde, würde man den Erwerb des Bestandes für sich betrachten.

An- und Umbau waren dann noch einmal € 100.000,–, die dann ebenfalls als Darlehen benötigt wurden. Insgesamt also in diesem Beispiel eine Darlehenssumme von € 150.000,-- abzgl. Eigenkapital bei einem späteren Wert von € 100.000 Bestand + € 100.000 Um- und Anbau, also € 200.000,-- (alles sehr vereinfacht, ohne Gutachter- und Gerichtskosten, Notargebühren, Sicherheitsabschläge der Bank, etc.), was ohne Berücksichtigung des Eigenkapitals einer Beleihungsgrenze von 75% entsprechen würde.

Also kein Problem so eine Geschichte zu finanzieren (versuche es bloß nicht über die angeblich so günstigen Online-Diskounter, die sind mit ihren Onlineformularen bei so einer Fallgestaltung hoffnungslos überfordert, und kommen nie zu einem Ergebnis. Habe vier erfolglos angetestet, während es dann hier vor Ort überhaupt kein Problem war eine Finanzierung zu bekommen).

Bevor du aber soweit bist, solltest du dir folgende Dinge überlegen:

  1. Ist die Lösung mit dem voprzeitigen Erbausgleich und damit in deinem Fall fünf Beteiligten wirklich so sinnvoll? Wir hatten diese auch zunächst vor, sind aber dann sehr schnell auf einen Kauf von Schwiegermutter gewechselt, nachdem dumme Sprüche über den Gutachterwert gemacht wurden und es hieß, es sei ja niemand gezwungen, uns seinen Erbanteil zum Gutachterwert zu verkaufen. D.h. die Konstellation hat enormes Risiko nach viel Aufwand noch im letzten Moment zu platzen, wenn einer der Beteiligten plötzlich rumzickt. Dann doch lieber nur zwei direkt Beteiligte, also Vater verkauft zum Freundschaftspreis an dich, und Schenkung des Kaufpreises (bzw. Anteile hiervon) an die übrigen Kinder, ggf. unter mehrfacher Ausnutzung der Schenkungsfreibeträge. Alternativ gäbe es natürlich auch die Möglichkeit einer kompletten vorzeitigen erbrechtlichen Übertragung an dich mit einer Verpflichtung an dich, die übrigen Erben auszuzahlen. Aber warum sollst du dich hiermit belasten? Du weist nie, wie aufwändig die Pflege wird, und was diese dann „wert“ ist und du weißt auch nie, wie sich die anderen Erben hieran auf Dauer beteiligen werden. Da kann es dann ganz gut sein, wenn Vater noch etwas zu verteilen hat (so oder so :wink: und wenn ggf. hierüber bei den anderen entstehender Ärger dann gegen den Erblasser gerichtet wird und nicht gegen dich. Der Erblasser wird ja vermutlich von allen Beteiligten als erster unter der Erde sein, und ihm kann es dann egal sein, wenn di übrigen Erben zu unrecht sich benachteiligt fühlen. Du musst aber auch weiter mit den anderen Beteiligten auskommen.

Gruß vom Wiz

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Hi solltest du sofort einen notar bemühen, der im geeigneten Vertragswerk die Interessen aller berücksichtigt.

anmerkung: ein vertraglich zugesicherter Pflegedienst und Wohnrecht auf Lebenszeit behidnern eien Finanzierung wie auch immer „wegen unüberschaubarer Belastungen und Folgekosten“

es muss ja nciht alles sofrt sein:

  1. Schritt: Deine Eltern schenken dir einen Teil des Hauses!

  2. Schritt: du kaufst den zweiten Teil des Hauses als Sicherheit dient der 1. Teil

  3. Schritt der Pflegedienst wird privat (nicht notariel) zugesichert. Vergesst bitte nichtt die Klausel, daß ihr u.U. die Eltern aber trotzdem ins Pflegeheim geben dürft.

  4. Schritt: die Eltern schenken den anderen Kindern aus der Kaufsumme.

  5. Schritt du sparst mit einem Bausparvertrag evtl. VL oder anderes Kapital an, um dir notwendige Reparaturen/Erneuerungen leisten zu können.

  6. Achte darauf zu regeln wer notwendige Umbaumaßnahmen, die der Pflege dienen, zu bezahlen hat. z.B. Fahrstühle, Türenerweiterungen, behinderten/altengerechtes Bad/WC, barrierefreiheit der Wohnung usw.

gruss

Hallo,
hatte schon mal hier unten danach gefragt. Wie ist bei euch denn der Wert berechnet worden?
Mit den Eltern drin wohnend oder als wenn sie nicht da währen?

Beispiel bei mir mit erfundenen Zahlen.

Hauswert ohne ELtern drin 200.000€
Meine Schwester also 100.000€ von mir und ich kann einziehen.

Wenn Hauswert mit Eltern 200.000€
Meine SChwester also 100.000€/2 für Pflege = 50.000€
und ich kann nicht einziehen.

Umbau/Anbaukosten ca 100.000€

Also für mich 150.000€

Schlechtes Geschäft.

Wie war das bei euch?

mfg

Hallo Bert,

die Frage stellte sich bei uns nicht, da wir das Haus in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt haben, und so jetzt Schwiegermama Eigentümerin einer ETW ist, und wir Eigentümer der anderen Wohnung. Die Frage Wert mit oder ohne im Haus lebenden Eltern stellt sich nur dann, wenn man ein Wohnungsrecht oder einen Niesbrauch bei kompletter Übertragung vereinbart. Dann muss der Wert natürlich unter Berücksichtigung des Rechts bemessen werden. Hierfür gibt es die so genannten Sterbetafeln. Darin kann man rein statistisch die Lebenserwartung eines heute x Jahre alten Menschen ablesen und (stark vereinfacht gesprochen) multipliziert man dann den Jahreswert des Rechtes (wird im Vertrag festgelegt analog einer alternativ möglichen Mieteinnahme) mit der Restlebenserwartung des Berechtigten und kommt so zu einem entsprechenden Wertabzug.

Bei uns war es so, dass das Haus früher schon einmal ein 2-Familienhaus war, und wir somit mit der Abgeschlossenheitserklärung keine Probleme hatten und der Platz in unserer Wohnung plus Anbau (fast 200m²) auch so bemessen ist, dass wir die obere Wohnung nie wirklich brauchen werden. Diese wird dann also ganz normal ins Erbe fallen. Natürlich werden wir versuchen, diese dann zwecks Vermietung von den anderen Erben zu übernehmen, aber Stand heute wäre dies weder sinnvoll, noch notwendig oder überhaupt finanzierbar gewesen. Da war die Sache mit der Bildung von Wohnungsteileigentum die deutlich bessere Lösung.

Gruß vom Wiz

Gruß vom Wiz

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