Hallo Martin,
wir haben eine ähnliche Geschichte gerade hinter uns, und was deine Kernfrage angeht, ja, es war kein Problem mit einem Gutachter eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters (hatten wir zur Sicherung des dauernden Familienfriedens trotz der Kosten als sinnvolle Grundlage angesehen) auf den ganz normalen Beleihungswert der Immobilie zu kommen, und mit dem Darlehen dann sowohl Schiegermutter ihren Anteil auszuzahlen, als auch den An- und Umbau zu finanzieren (hierzu konnten wir wie bei einem Neubau den Bauantrag nebst Kostenaufstellung des Bauunternehmers vorlegen).
Also in fiktiven Zahlen gesprochen: Haus ist € 200.000,-- Wert, unsere Hälfte also € 100.000,-- lt. Gutachten. Unter Anrechnung diverser von uns bereits vorgenommener Verbesserungen und wegen Pflegeübernahme, etc. einigte man sich auf € 50.000,–, d.h. in das Bankdarlehen einzurechnen als Kaufpreis nur € 50.000,–, was natürlich zu einer sehr günstigen Beleihungsgrenze führen würde, würde man den Erwerb des Bestandes für sich betrachten.
An- und Umbau waren dann noch einmal € 100.000,–, die dann ebenfalls als Darlehen benötigt wurden. Insgesamt also in diesem Beispiel eine Darlehenssumme von € 150.000,-- abzgl. Eigenkapital bei einem späteren Wert von € 100.000 Bestand + € 100.000 Um- und Anbau, also € 200.000,-- (alles sehr vereinfacht, ohne Gutachter- und Gerichtskosten, Notargebühren, Sicherheitsabschläge der Bank, etc.), was ohne Berücksichtigung des Eigenkapitals einer Beleihungsgrenze von 75% entsprechen würde.
Also kein Problem so eine Geschichte zu finanzieren (versuche es bloß nicht über die angeblich so günstigen Online-Diskounter, die sind mit ihren Onlineformularen bei so einer Fallgestaltung hoffnungslos überfordert, und kommen nie zu einem Ergebnis. Habe vier erfolglos angetestet, während es dann hier vor Ort überhaupt kein Problem war eine Finanzierung zu bekommen).
Bevor du aber soweit bist, solltest du dir folgende Dinge überlegen:
- Ist die Lösung mit dem voprzeitigen Erbausgleich und damit in deinem Fall fünf Beteiligten wirklich so sinnvoll? Wir hatten diese auch zunächst vor, sind aber dann sehr schnell auf einen Kauf von Schwiegermutter gewechselt, nachdem dumme Sprüche über den Gutachterwert gemacht wurden und es hieß, es sei ja niemand gezwungen, uns seinen Erbanteil zum Gutachterwert zu verkaufen. D.h. die Konstellation hat enormes Risiko nach viel Aufwand noch im letzten Moment zu platzen, wenn einer der Beteiligten plötzlich rumzickt. Dann doch lieber nur zwei direkt Beteiligte, also Vater verkauft zum Freundschaftspreis an dich, und Schenkung des Kaufpreises (bzw. Anteile hiervon) an die übrigen Kinder, ggf. unter mehrfacher Ausnutzung der Schenkungsfreibeträge. Alternativ gäbe es natürlich auch die Möglichkeit einer kompletten vorzeitigen erbrechtlichen Übertragung an dich mit einer Verpflichtung an dich, die übrigen Erben auszuzahlen. Aber warum sollst du dich hiermit belasten? Du weist nie, wie aufwändig die Pflege wird, und was diese dann „wert“ ist und du weißt auch nie, wie sich die anderen Erben hieran auf Dauer beteiligen werden. Da kann es dann ganz gut sein, wenn Vater noch etwas zu verteilen hat (so oder so
und wenn ggf. hierüber bei den anderen entstehender Ärger dann gegen den Erblasser gerichtet wird und nicht gegen dich. Der Erblasser wird ja vermutlich von allen Beteiligten als erster unter der Erde sein, und ihm kann es dann egal sein, wenn di übrigen Erben zu unrecht sich benachteiligt fühlen. Du musst aber auch weiter mit den anderen Beteiligten auskommen.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]