Hauskauf - 2 Käufer - 1 Kreditnehmer

Hallo zusammen,

Ein ähnliches Thema wurde hier schon einmal behandelt. Aber hier meine Frage.

Zwei Personen wollen zusammen ein Haus kaufen. Person 1 muss seinen Anteil über ein Darlehen finanzieren, Person 2 finanziert seinen Anteil mit Eigenkapital.

Person 1 - Kreditnehmer
Person 2 - Eigenkapital Bereitstellung

Beide Personen sollen aber als Eigentümer im Grundbuch stehen.

Wie kann Person 1 das Darlehen absichern bzw. wie kann sich Person 2 absichern?

Besteht prinzipiell auch die Möglichkeit, dass die Grundschuld nur auf den Anteil von Person 1 eingetragen wird?

Anderer Fall. Was würde passieren, wenn Person 2 eine gleichrangige Grundschuld in gleicher Höhe wie die Darlehensgrundschuld von Person 1 eintragen lässt?

Vielleicht kann ja jemand helfen.

Vielen Dank

Beide Personen sollen aber als Eigentümer im Grundbuch stehen.

Wie kann Person 1 das Darlehen absichern bzw. wie kann sich
Person 2 absichern?

Person 1: Über eine normale Grundschuld.
Person 2: Über einen ausgefeilten notariellen Vertrag. Ein Restrisiko bleibt, wenn Person 1 sein Darlehen nicht mehr bedient.

Besteht prinzipiell auch die Möglichkeit, dass die Grundschuld
nur auf den Anteil von Person 1 eingetragen wird?

Nicht wenn es ein Haus ist.

Anderer Fall. Was würde passieren, wenn Person 2 eine
gleichrangige Grundschuld in gleicher Höhe wie die
Darlehensgrundschuld von Person 1 eintragen lässt?

Wozu ? Das kostet nur Gebühren. Und gleichrangig geht nicht, vorrangig wird die finanzierende Bank nicht mitmachen, nachrangig nützt keinem etwas.

Der zweite Eigentümer müßte sein Darlehen anderweitig als auf dem gemeinsam erworbenen Haus absichern. Selbst wenn der andere Eigentümer sich für seinen bar erbrachten Anteil eine gleichgroße Grundschuld zu seinen Gunsten auf dem Objekt eintragen würde, so verzichten Banken nie auf die 1. Rangstelle und der Barzahler verlöre in einer Zwangsversteigerung evtl. sein Recht und diente der Gläübigerbank als willfähriger Ausbietungsgarant. Solche gemeinsamen Käufe funktionieren nur dann, wenn auch beide Beteiligte gleich stark in der Sache auftreten. So könnte der Barzahler seinen Anteil als Sicherheit für sich selber behalten und sich für einen höheren Kredit der dann auf dem Grundstück abgesichert würde als Gesamtschuldner verpflichten. Kommt es einmal zum Crash, besteht rein dinglich gesehen Waffengleichheit, ohne dass einer der Beteiligten benachteiligt wäre.

Solche gemeinsamen Käufe funktionieren nur dann, wenn auch beide
Beteiligte gleich stark in der Sache auftreten. So könnte der
Barzahler seinen Anteil als Sicherheit für sich selber
behalten und sich für einen höheren Kredit der dann auf dem
Grundstück abgesichert würde als Gesamtschuldner verpflichten.
Kommt es einmal zum Crash, besteht rein dinglich gesehen
Waffengleichheit, ohne dass einer der Beteiligten
benachteiligt wäre.

Das verstehe ich jetzt leider nicht so ganz. Vielleicht stehe ich grad nen bisschen auf dem Schlauch :frowning:

Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit. So ist das Risiko wenigstens auf beiden Seiten gleich verteilt. Was das am Ende für Person 2 an höheren Kosten (Kreditzinsen vs. Kapitalanlagezinsen) verursacht, muss man mal detailiert durchdenken.

… aber Schade, dass Person 2 nicht wirklich einen Vorteil aus seinem Kapital ziehen kann.

Hallo!

Von diesem Hauskauf, bei dem schon im Vorfeld solche Fragen auftauchen, würde ich abraten. Wenn der eine Käufer dem anderen so wenig über den Weg traut, kann es später nur Ärger geben. Denn eigentlich muss man als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft immer mal damit rechnen, dass Rechnungen bezahlt werden müssen und man sich im Innenverhältnis einigen muss.

Wenn man dem anderen nicht traut, bzw. befürchtet, dass er sich das gar nicht leisten kann/will, ist die ganze Sache von Anfang an viel zu haarig.

Wenn es sich aber um ein größeres Objekt handelt, wäre es u.U. zu überlegen, es in mehrere Teileigentumsanteile (Eigentumswohnungen) aufzuteilen. Dann gäbe es für jede Wohnung und jede Garage o.ä. ein eigenes Grundbuch, das auch getrennt beliehen werden kann. Das ist zwar relativ aufwendig, würde aber verhindern, dass der wirtschaftlich stärkere Miteigentümer ein zu großes Risiko auf sich nehmen müsste. Im Ernstfall würde dann eben nur das Teileigentum des zahlungsunfähigen Eigentümers versteigert und der/die Andere/n könnten ihren Anteil behalten.

Eine solche Aufteilung funktioniert nicht nur im Geschosswohnungsbau, sondern lässt sich auch z.B. für Doppelhaushälften o.ä. einrichten.

Viele Grüße

Anne

Wenn ich es richtig verstehe:

Beide Personen stehen im Grundbuch, jedem gehört 50%. Der Eine legt als Sicherheit die Immobilie hin, der andere hat die 50% schon, weil er ja bar bezahlt.

Bei einem Crash:
Person 2 - die mit Bargeld, kann Kredit von 1 übernehmen und dann gehört ihm die Wohnung
Person 1 kann Person 2 ausbezahlen, wenn Bank ihm einen Kredit über die GEsamtsummer Wert Immobilie gibt.

Wie hoch ist denn die Summe, wie alt sind beide Personen? Gibt es schon eine Beratung bezüglich Finanzierung?