Hauskauf - arglistige Täuschung durch Makler

Hallo liebe Community,

kurzer SV: Haus gekauft (Notarvertrag), jetzt Keller feucht!

Vorher haben wir das Haus 4 mal besichtigt u.a. mit einem befreundeten Handwerker, der eine Hausbaufirma hat.
Keller (Außenwände) war trocken, an 2 Stellen an den Innenwänden im Keller ca. 50cm überm Boden fehlte der Putz. Diese Stellen waren aber auch trocken. Makler versichert mehrmals: Keller ist absolut trocken.

4 Wo. später: der jetzige Mieter kommt aus seinem 4wöchigen Urlaub zurück und macht uns auf diese 2 Stellen an den Innenwänden aufmerksam - sie blühen vor Feuchtigkeit!

Des Rätsels Lösung: die Aussenwände des Kellers sind von INNEN isoliert worden, nun sucht sich die Feuchtigkeit einen anderen Weg und zeigt sich an den Innenwänden.
Während des Urlaubs des Mieters muss jemand mit Bürste und Heizgebläse diese 2 Stellen „trockengelegt“ haben. Ich bin gerade dabei herauszufinden, ob neben dem Makler noch eine andere Person Zugang zum Keller hatte. Der Verkäufer lebt seit 20Jahren nicht mehr in Dtl.
Kann man den Makler für das Verschweigen bzw. Täuschung bez. des „doch nicht so ganz trockenen Kellers“ belangen?

Vielen Dank für die Mühe.
Schneiderlotte

Hallo Frau Schneiderlotte, oder wie auch immer ihr wahrer Name ist…

wenn Sie das vom Makler schriftlich haben… oder im Notarvertrag steht, frei von Mängeln…

woher soll der Makler das gewusst haben…?

hat er arglistig gehandelt?

Hallo,

Sie müssen gucken, wer für die Täuschung zuständig war.
Der Verkäufer haftet für Arglist.

Hier geht es nur mit einem Rechtsanwalt weiter.

Lassen Sie sich auch über die Risiken beraten, die ein Prozess mit sich bringt!

Viel Erfolg!

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Hallo,

man muß nachweisen, daß der Makler hiervon tatsächlich Kenntniss hatte.

Christian