Hauskauf auf Rentenbasis

Ich kaufe meinem Vater sein Haus auf Rentenbasis ab.Es ist ein Mehrfamielienhaus.Ich bewohne dort eine Wohnung mit einem unentgeldlichen Wohnrecht.Diese Wohnung darf ich nicht veräußer und keinem dritten überlassen.Mein Vater will meine Wohnung im Erdgeschoß schon lange habnen.Er ekelt mich seit Jahren aus dem Haus und wurde auch schon mehrfach handgreiflich.Jetzt ziehe ich aus weil ich die nervige Belastung nicht mehr aushalten kann.Dadurch kann ich seiner Rentenforderung nicht mehr nachkommen.Ich habe ihm dafür meine Wohnung angeboten und habe gesagt das ich der Rentenzahlung nicht mehr nachkommen kann.Meine ganzen Ersparnisse stecken in diesem Haus.Kann mir bitte jemend helfen.Ich ziehe ja nur aus dem Haus aus weil ich Ruhe möchte.Mein Vater ekelt rum und wurde hangreiflich weil er dieses erreichen wollte.Er nimmt sich jetzt meine Wohnung und hat sein Ziel erreicht.Zu allem Überfluß will er jetzt auch noch den Notarvertrag rückgängig machen so das er wieder Besitzer des Hauses ist. Da ich ja der Rentzahlung nicht mehr nachkommen kann weil ich jetzt selber Miete zahlen muß will mein Vater auf sein Recht bestehen obwohl er als Gegenleistung meine Wohnung erhält.Mein Vater hat Nutz und Nießrecht über das komplette Haus.Kann mir bitte jemand helfen wie es rechtlich für mich aussieht.Ich würde nicht so gerne gegen meinen Vater klagen.

Hallo Sabine,

hier geht es um viel zu viel Geld, als dass man sich auf sicher gut gemeinte Forenbeiträge verlassen sollte. Man kann dir nur raten ganz dringend einen im Immobilenrecht bewanderten Anwalt zu kontaktieren, der die Verträge und die Situation prüfen wird.

Wenn du von deinem Vater so behandelt worden bist, solltest du auch keine Scheu vor einer Klage haben. Schließlich schreibst du auch, dass deine gesamten Ersparnisse im Haus stecken. Daher geht es nicht nur um die Frage weiterer Zahlungen, sondern auch um die Frage einer Rückabwicklung bereits geleisteter Zahlungen, soweit diese über die gezogenen Nutzungen hinausgehen. So wie du schreibst könnte da u.U. nahezu alles bislang gezahlte Geld zur Debatte stehen, da die Wohnnutzung bereits durch das unentgeldliche Wohnrecht abgegolten war. D.h. deine Zahlungen voll auf den Erwerb anzurechnen wären. Ohne genaue Kenntnis der Verträge kann man da aber nur spekulieren.

Wenn du jetzt aber einfach ausziehst und das Wohnrecht aufgibst, könnte dies ein großer Fehler sein.

Gruß vom Wiz

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