Hauskauf aus 2.Hand: was muss man beachten?

Hallo Leute,
wir zwei spielen mit dem schon sehr konkreten Gedanken ein gebrauchtes Haus mit Baumängeln (weil billiger) zu kaufen und selbst zu renovieren. der Architekt sagt: das geht.

Wir haben jetzt nur Angst, dass wir etwas wichtiges (z.B.: spezielle versicherung gegen unvorhersehbare Bauschäden…?)vergessen könnten.

Hat jemand eine Checkliste oder „Tipps und Tricks“ für den Häuserkauf, oder vielleicht Adressen wo man sowas kriegen kann?

Wir wären sehr dankbar!!!
Viele Grüße
Markus und Stefanie Karl

Hallo Karl, Markus + Stefanie,

wir zwei spielen mit dem schon sehr konkreten Gedanken ein
gebrauchtes Haus mit Baumängeln (weil billiger) zu kaufen und
selbst zu renovieren. der Architekt sagt: das geht.

Wie wärs, wenn Ihr den Architekten/oder einen Bausachverständigen zur Besichtigung mitnehmt? So habt Ihr einen „Fachmann“ dabei, der Euch sagen und vorallem in Zahlen belegen kann, was gleich gemacht werden muß und was man eventuell auch auf später verschieben kann. Die Bezahlung für den „Fachmann“ lohnt sich allemal, wenn man selber von der Sache wenig versteht. Das Geld, daß ihr einem Fachmann gebt, zahlt Ihr nicht als Lehrgeld!

Wir haben jetzt nur Angst, dass wir etwas wichtiges (z.B.:
spezielle versicherung gegen unvorhersehbare
Bauschäden…?)vergessen könnten.

Die Versicherung gegen unvorhergesehene Bauschäden gibt es nicht. Es gibt allerdings Versicherungen zum/beim renovieren, (also wenn ihr größere Sachen macht als Tapeten kleben); z.Bsp. Bauherrenhapftpflicht oder Bauleistungsversicherung. Hier erkundigt ihr Euch besser bei der Versicherung Eures Vertrauens.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit
Klaus

Hallo,

ich kann nur meinem Vorredner beipflichten: Ihr solltet unbedingt einen Sachverständigen zur Besichtigung mitnehmen!

Wir haben jetzt das Problem, dass wir im August ein Haus gekauft haben, dessen Keller jetzt täglich (!) an die 1000 (in Worten: Tausend) Liter Wasser ansammelt.

Konsultationen beim Rechtsanwalt ergaben, dass wir wenig Chancen haben, dem Verkäufer (der uns diesen gravierenden Mangel verschwiegen hat) etwas anzuhaben.

Also: Unbedingt mit Fachmann das Haus begutachten! Denn in unserem Fall bedeutet so ein spät entdeckter Mangel Mehrkosten von mehreren zehntausend Mark!

Gruß vom immer noch wütenden
Salzmann

Hallo,

da würde ich neben dem Sachverständigen auch einen Rechtsanwalt einbinden, der für diesen speziellen Fall dann auch einen speziellen Kaufvertrag aufsetzt, der ganz genau aufnimmt, welche Mängel bekannt sind, und deshalb nicht zur Gewährleistung verpflichten (dabei auch an die Frage von Folgeschäden, verdeckten Mängeln, etc. denken), und für was genau Gewähr vom Verkäufer zu übernehmen ist. Kostet natürlich auch ein paar Euro, ist aber sicher gut angelegt. Außerdem werden sich so beide Parteien klar darüber, wie der Preis im Verhältnis zu den Mängeln anzusetzen ist. Wenn z.B. genau drin steht, dass genau ein Fehler einer bestimmten Art an einer bestimmten Stelle vorhanden ist, und hierfür die Gewährleistung ausgeschlossen ist, andererseits aber als zugesichert vereinbart wird, dass weitere vergleichbare Fehler nicht vorliegen, hat man schon einmal gute Karten, wenn sich doch ein ähnlicher Fehler an anderer Stelle zeigen sollte. Auch wird der Verkäufer sich hüten, eine Zusicherung abzugeben, wenn er um einen weiteren ähnlichen Mangel weiß. Er wird dann damit lieber gleich rausrücken und zähneknirschend einen dann dafür entsprechend niedrigeren Preis akzeptieren.

Alte Juristenweisheit: Verdrängen schadet nur! Alles was man vorher sauber geregelt hat, kann einen später nicht mehr ärgern. Gerade bei so großen Investitionen nie nach dem Motto verfahren:„Es wird schon schief gehen!“

Gruß vom Wiz

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Hallo,
theoretisch hast du sicherlich Recht! Natürlich kannst du zum Hauskauf mit nem eigenen Juristen anrücken. Aber wenn der „normale“ Verkäufer nicht total unter Druck steht, läßt er sich sicher den Vertrag nicht diktieren, der ihn in eine so ungünstige Rechtsposition bringt, für Fehler zu haften, die er noch nicht kennt! Steht er unter (finanziellem) Druck, nützten dir häufig Klauseln auch nichts, wenn es sich bei den Mängeln um mehr als Peanuts handelt. Der Kaufpreis ist dann nämlich weg, die Rückabwicklung des Vertrags daher nicht mehr möglich.

Interessante und gute Broschüren mit Checklisten zum Beurteilen von Schwachstellen von gebrauchten Häusern gibts beim Ministerium für Bauen und Wohnen NRW
http://www.mbw.nrw.de/ministerium/wo_bestellung.htm

Vorsicht!!! Wenn du liest, was bei alten Gebäuden alles desolat sein kann - wirst du leicht mutlos…

Gruß Norbert

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Hallo Norbert,

sorry, aber ich glaube das siehst Du falsch. Der Immobilienmarkt ist momentan recht ausgeglichen (von Ausnahmen wie München abgesehen). D.h. beide Seiten haben Interesse an der Abwicklung des Geschäfts. Daher haben beide Seiten auch die Möglichkeit einer vernünftigen Vertragsgestaltung. Wenn man also nicht unbedingt das Schnäppchen in München stadtnah haben will, für das zig andere potentielle Käufer auf der Matte stehen, kann man über die Bedingungen also verhandeln. Keine Seite wird Maximalforderungen durchsetzen, aber so wissen wirklich beide Seiten worauf sie sich konkret einlassen. Schließlich geht es hier um viel Geld.

Im vorliegenden Fall haben wir darüber hinaus ein ganz besonders großes atypisches Risiko auf Käuferseite, weil es sich mehr oder weniger um eine Bauruine handelt. Es wäre vollkommen verantwortungslos einen solchen Bau nur mit den üblichen allgemeinen Klauseln zur Gewährleistung zu kaufen. Natürlich lässt sich auch hier der Verkäufer nicht alles bieten, aber er hat sicher andererseits auch seine Gründe Gewährleistung für bestimmte Dinge zu verweigern. Und da kann man mit einer entsprechenden Vertragsverhandlung dem Gutesten ganz gut auf den Zahn fühlen. Man weiß dann, worauf man sich einlassen würde und muss dann eben sehr genau überlegen, ob einem der Kaufpreis das Risiko wert ist. Vertragsklauseln und Preis stehen gerade in einer solchen Situation immer in einem direkten Verhältnis zueinander. Die angeblich einmaligen Schnäppchen gibt es bei vernünftiger Betrachtung nie, den auch Verkäufer sind ja nicht vollkommen doof. Ein günstiger Preis hat immer etwas mit unschönen Dingen zu tun, die der Verkäufer dem Käufer aber nie vollständig auf Brot schmieren wird. Er wird immer nur soviel freiwillig zugeben, dass das Angebot noch als insgesamt günstig zu gelten hätte. Ein günstiges Angebot macht aber niemand, wenn er sein Haus verkauft. Man muss also immer damit rechnen, dass Dinge nachkommen. Diese kann man über die entsprechende Vertragsverhandlung abklopfen, und erhält so ein realistisches Bild.

Gruß vom Wiz

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Sachverständigen konsultieren; überprüfen, ob schon aus geomorphologischen Gründen (Fluss/Bachniederung, Moor etc) der Keller absaufen kann. Sieht man auch anhand der Flurbezeichnungen in alten Karten. Ein alter Kasten ist nie fehlerfrei…
Gruss, Stefan