wir interessieren uns für ein Haus, dass im Rahmen einer Zwangsverwaltung über einen Makler vom Amtsgericht verkauft werden soll. Gibt es dabei Besonderheiten (Pferdefüße) zu beachten? Müssen Grundschulden (oder ähnliche Rechte und Verpflichtungen) übernommen werden? Muss ich die Eigentümer wegen Eigenbedarf aus dem Haus „herausklagen“? Welche Probleme bestehen hierbei? Oder lässt man besser ganz die Finger davon?
Hi Dylan,
so ganz kenn ich mich mit Zwangsversteigerungen nicht aus. Aber ich weiss, das du, wenn du ein Haus/eine Wohnung bei einer Zwangsversteigerung erwirbst, nicht für die Grundsteuerschulden des Vorbesitzers haftbar gemacht werden kannst. Kaufst du das Haus, haftest du für die Schulden aus dem Jahr des Kaufes, plus das Jahr davor (Beispiel: kaufst du das Haus im Jahr 2003 haftest du für die Steuer 2003 und 2002)
Hoffe ich konnte dir wenigstens etwas helfen.
Gruß
Susi
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wir interessieren uns für ein Haus, dass im Rahmen einer
Zwangsverwaltung über einen Makler vom Amtsgericht verkauft
werden soll. Gibt es dabei Besonderheiten (Pferdefüße) zu
beachten?
Ja, einige.
Müssen Grundschulden
In der Regel nicht. Ansonsten wird es während der Versteigerung ganz deutlich gesagt. Dies passiert, wenn der betreibende Gläubiger im Grundbuch nicht erstrangig eingetragen ist.
(oder ähnliche Rechte und
Verpflichtungen) übernommen werden?
Was meinst du?
Alle das Grundstück betreffenden Rechte: Grunddienstbarkeiten, Überfahrrechte u.ä. bleiben bestehen
Mietverträge bleiben weitgehend bestehen (außer Kündigungsfristen Sonderkündigungsrecht)
Bei Wohnrechten ist das schwieriger. Es hängt u.a. von der Position des Wohnrechts im Grundbuch ab.
Muss ich die Eigentümer
wegen Eigenbedarf aus dem Haus „herausklagen“?
Nein! Auf Antrag bekommst du nach Zuschlag einen sofort vollziehbaren Räumungstitel vom Gericht.
Welche Probleme
bestehen hierbei? Oder lässt man besser ganz die Finger davon?
Falls der Eigentümer zwischenzeitlich an jmd. Drittes vermietet hat. Hier muss man dann ggf. vor Gericht klären, ob der Mietvertrag rechtens ist (nur Changen bei Verwandten bzw. grob unbilligen Konditionen)
Ansonsten gilt Mietrecht -> Eigenbedarf.
Wer kann uns hierzu ein paar Tipps geben?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Dylan
Man sollte im Vorfeld mehrere Versteigerungen besuchen und mit den Bankern und Rechtspflegern reden, wenn man was nicht versteht.
Man sollte wg. dem Haus mit dem Rechtspfleger sprechen.
Man sollte mit dem Eigentümer sprechen. Der Eindruck entscheidet, ob man es mit einem Abgedrehten zu tun hat, der sein Haus vor Auszug erst einmal demoliert.
Man sollte die Finanzierung vorher 100% klären!!! Denn es gibt da einige finanztechnische Schwierigkeiten, mit denen normale Bankfilialen überfordert sind. kurz:
Man hat eine Belegungsfrist des Kaufpreises von 4-6 Wo.(->Verteilungstermin)
Das Grundbuch steht einem nicht wie beim normalen Immokauf zum beliebigen Grundpfandrechtseintrag zur Verfügung.
vielen Dank für die Antwort, es handelt sich hierbei allerdings (noch) um eine Zwangs v e r w a l t u n g noch keine Zwangsversteigerung. Also gibt es auch keinen Versteierungs- und dann Verteilungstermin usw…
Das Amtsgericht hat einen Rechtspfleger beauftragt das Haus von zwei Brüdern, die ihr Leben nicht organisieren können über einen Makler zu verkaufen. Uns geht es in erster Linie darum, ob die beiden dort nach Verkauf wohnen bleiben dürfen und wie schwierig und langwierig ist es, auf Eigenbedarf zu klagen .
Danke
Dylan
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Hallo Dylan,
weiter unten hast Du ja den Sachstand etwas weiter erläutert. Aber das muss man in dem Fall noch genauer wissen: Ist der Rechtspfleger gleichzeitig als Betreuer für die beiden Brüder eingesetzt? Wenn ja, beinhaltet die Betreuung auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das musst Du erst abklären und dann melde Dich nochmal! Gruß elmore
mach doch zunächst einen Termin mit dem Rechtspfleger und dann mit dem Makler.
Stelle dort alle Fragen. Zeugen mitbringen und viel mitschreiben ! Makler haften für ihre Aussagen. Außerdem müssen sie sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer korrekt (in derem Sinne) arbeiten.
Danach hast du sicherlich genug Stoff um dich im Internet weiterzubilden.
Ein weiterer Tipp: gehe zu einem anderen (alteingesessenen) Makler (evtl andere Stadt) und sage ihm, dass du
a) ein Haus kaufen willst und
b) dass du dieses Angebot mit Rechtspfleger etc. bekommen hast.
Er wird dann normalerweise alle Gefahren dieses Objektes aufzeigen, weil er dir ja ein anderes Haus verkaufen will. Dies alles ist kostenlos.
Gruss und viel Glück
Howy
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