Hauskauf Auszugstermin der Verkäufer

Hallo,

wir haben ein Haus gefunden und wollen dort natürlich möglichst bald einziehen.

Bei der Erstbesichtigung haben wir gleich zugeschlagen und (auch schriftlich) erklärt, dass wir das Haus kaufen.

Da der Verkäufer noch keine neue Unterkunft hat, möchte dieser bis zum Ende März 2004 Zeit, sich etwas neues zu suchen.

Nun wurde uns bei dieser ersten Besprechung angeboten, dass die Verkäufer für 2 Monate unsere Miete übernehmen, falls wir erst zum 01.04.20004 einziehen können. Denn wir müssen bereits ab 01.02. die Hypothek zurückzahlen.

Auf einmal ist von diesem Angebot keine Rede mehr. Es wird nur noch vage davon gesprochen, dass wir „ab Mitte März“ in das Haus können (es sind noch einige wenige Änderungen vorzunehmen). Wörtlich hies es am Telefon „so dicke haben wir’s auch nicht“.

Nun wollen wir ja nicht gleich zu Anfang Streit haben, aber wie bindend ist denn die mündliche Zusage ? Gibt es dazu Grundsatzurteile ?

Gruss

Andreas

vor allen dingen muss er euch nicht einmal mehr das haus verkaufen. denn bei immos muss immer notar ran.

Hi,

auch wenn es vielleicht gemein klingt:

So was regelt man beim Notar, spricht im Rahmen der Beurkundung.

Für mdl. -mgl. noch ohne glaubwürdige Zeugen, getroffene Absprachen
ist- wie man sieht, die sache zu Risikobehaftet.

Sogar bzw. erst recht unter Freunden und Verwandten ist das der Weg.

Sorry, mehr fällt mir da jetzt auch nicht ein; im Zweifel seit ihr gelinkt.

StefanR

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vielleicht doch noch ein Weg:

Was sagt denn der Notarvertrag zum Übergabetermin?
Wenn Übergabe mit dem Kaufdatum einhergeht und ihr euch nicht verpflichtet habt Wohnrecht zu gewähren und der Verkäufer auch keinen Mietvertrag von Euch nachweisen kann,

dann ist er vielleicht von euch abhängig!

Nur ein paar Fragen und Ideen.

Schöne Adventszeit noch!

SR

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Denkt an die Eigenheimzulage
Habt Ihr schon etwas beim Notar unterschrieben?
Kann man den Einzugstermin noch auf 2003 „drehen“?