Hauskauf/Bauamt/Umwandlung in Sondereigentum

Hallo,

ich möchte ein Haus kaufen, habe auch das richtige Objekt bereits gefunden- ein Grundstück auf dem sich ein Haupthaus und ein Nebenhaus befinden- verbunden durch einen Hof.
Eine Freundin und ich wollen das zusammen kaufen, wobei jeder von uns je ein Haus bewohnen würden. Jedes Haus hat seine eigenen Zähler.
Wir haben uns überlegt es rechtlich zu trennen und die Häuser + jeweils ein Stück Garten zu Sondereigentum und den Rest zu Gemeinschafteigentum umzuwandeln.
Mittlerweile weiß ich, dass das Bauamt dies genehmigen muss,anhand eines Aufteilungplans.

Meine Frage: welche Kosten kommen da auf einen zu:
Architekt ist vorhanden.
Was kostet aber so eine Genehmigung vom Bauamt.
Kommen noch weiter Kosten auf uns zu ? Notar, Grundbuchamt.

Ich freue mich über Antworten.

Danke
Marion

Hallo Marion,
es ist immer der einfachste und direkteste Weg die Kostenfrage direkt mit den zuständigen Stellen zu klären. Für solche Auskünfte fällt nämlich keine Gebühr an. Die meisten Städte und Gemeinden haben dafür Bürgerbüros oder Bürgersprechstunden bei den jeweiligen Ämtern.
Fakt ist:

Es muß natürlich mit der Stadt abgestimmt werden. Es müßen die Grundstücke, die aus der Aufteilung entstehen neu vermessen werden, das ursprüngliche GrdSt. muß offiziell geteilt werden und und und.
Dadurch muß also das Katasterblatt geändert werden und es fallen natürlich Neueinträge im bestehenden Grundbuch an bzw. es müßen neue Grundbücher und Grundakten für die nun entstehenden zwei GrdSt. angelegt werden.

Das ganze muß dementsprechend auch über einen Notar laufen, der kostet auch Geld.
Wieviel nun im Einzelnen für jed Leistung anfällt muß bei der jeweiligen Stelle erfragt werden, es gibt zwar für Notare die Kostenordnung, aber auch Notare wollen gern Geld verdienen und deshalb wird die Kostenordnung (mal unter Google suchen) und die Grundlage der Preisermittlung (also der Wert des zu beurkundenden Objektes) von manchen Notaren recht kreativ ausgelegt. Der eine möchte gern den Feuerversicherungswert, der andere gibt sich mit dem Einheitswert des Finanzamtes zufrieden, der dritte legt den Kaufpreis zugrunde und, in eurem Fall, teilt dann das ganze durch zwei oder anteilig der jeweiligen Größe der einzelnen Häuser/Grundstücke. Ein Preisvergleich an dieser Stelle lohnt auf jeden Fall.

Das Gericht/Grundbuchamt geht bei der Gebührenfestsezung auch von der Kostenordnung aus, interpretiert diese aber nicht, sondern geht Streng nach dem Gesezestext vor.

Wenn aber die Teilung ohnehin und auf jeden Fall stattfinden soll, was auch durchaus Sinn macht, könnt Ihr an den entstehenden Kosten ohnehin nicht viel ändern, außer eben (evtl.) beim Notar. Die wiederum sind aber nur ungern bereit vorab eine Preisauskunft zu geben und lassen sich dieses erste Beratungsgespräch u.U. auch schon gut bezahlen.

Fazit: Wenn Ihr das Grdst. / die Häuser teilen wollt müßt Ihr so oder so einen Betrag X dafür einkalkulieren, die Frage ist nun, ist es den Aufwand wert die genaue Summe vorab zu ermitteln, bzw. was bringt euch das?
Pauschal sagt man beim Kauf eines Hauses sollten etwa 3,5 -5% % der Kaufkosten für Notar- und Grundbuchkosten eingeplant werden. Das würde ich auch in eurem Fall vorab einmal ansetzen, wegen der Teilung etc. wohl eher den oberen Wert.

Viele Grüße,
Frank Scholtysek

Vielen Dank Frank Scholtysek,

ich bin schon mal ein Stückchen weiter…

Muss denn alles komplett vermessen werden ?
Es werden ja nicht 2 neue Grundstücke, sondern 1 Grundstück mit 2 Mal Eigentum, also quasie wie bei einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen- und jedem Haus soll als Sondereigentum ein Stück Garten zugeteilt werden, alles andere wäre Gemeinschaftseigentum.
Aber ich werde dem Rat folgen und mich im ensprechenden Amt erkundigen.

Ja warum vorher die Summe ermitteln: weil wir das sehr knapp finanzieren und mit Renovierung noch einiges auf uns zu kommt…
alles nicht so einfach … den Traum zu verwirklichen …

Liebe Grüße
Marion

Hallo Marion

Muss denn alles komplett vermessen werden ?
Es werden ja nicht 2 neue Grundstücke, sondern 1 Grundstück
mit 2 Mal Eigentum, also quasie wie bei einem
Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen- und jedem Haus soll
als Sondereigentum ein Stück Garten zugeteilt werden, alles
andere wäre Gemeinschaftseigentum.

Na ja, aber genau das ist ja der Punkt. Es muß ja irgendwo festgehalten werden, wem wieviel gehören soll und wo die Grenzen sind.
Dazu muß halt gemessen werden.

Und wenn das ganze im Sinne von Eigentumswohnungen ablaufen soll fallt Ihr unter das Wohneigentumsgesetz (WEG) mit aller Konsequenz. Also , jedem gehört sein Haus von innen, die Aussenfläche ist Gemeinschaftseigentum und muß auch aus der Gemeinschaftskasse gepflegt werden,(neue Fenster, oder ein neuer Putz z.B.) für jede Änderung bedarf es der Zustimmung aller anderen Eigentümer, Ihr seid verpflichtet einen Verwalter zu bestimmen, es müßen Eigentümerversammlungen abgehalten werden und, und , und.

Und dann stellt sich die Frage, ob die reale Trennung inkl. Vermessung nicht langfristig doch die bessere und einfachere Möglichkeit ist.

Da müßen übrigens auch Dinge wie Leitungsrecht, Wegerechte etc, geklärt werden.
Könnt Ihr Euer Haus erreichen, ohne über den Grund und Boden der anderen zu fahren oder gehen?
Wo fließt das Abwasser entlang?
Wo liegen Leitungen etc.

Es gibt da wirklich sehr viel zu bedenken.
Lasst euch mal beim entsprechenden Amt beraten, die wissen am besten, was sie alles wollen.
Viele Grüße,
Frank Scholtysek

Danke Frank,

für die Anregungen- ich habe schon geahnt, dass es komplizierter ist,
als ich es mir vorgestllt habe, es gibt noch einiges zu planen und zu überlegen.
Maklerin drängelte ein bisschen wegen dem Notartermin, (noch nicht mal die Finazierung ist komplett geklärt) obwohl die Übergabe erst 07.07 wäre. Ich habe keine Ahnung was für ein Zeitrahmen üblich ist… Vor allem kostet das ja auch Bereitstellungszinsen und und und…
O.K. das ist aber ein anderes Thema :smile:

Also nochmal vielen Dank und noch ein schönes Wochenende.

Marion