Hallo Marion,
es ist immer der einfachste und direkteste Weg die Kostenfrage direkt mit den zuständigen Stellen zu klären. Für solche Auskünfte fällt nämlich keine Gebühr an. Die meisten Städte und Gemeinden haben dafür Bürgerbüros oder Bürgersprechstunden bei den jeweiligen Ämtern.
Fakt ist:
Es muß natürlich mit der Stadt abgestimmt werden. Es müßen die Grundstücke, die aus der Aufteilung entstehen neu vermessen werden, das ursprüngliche GrdSt. muß offiziell geteilt werden und und und.
Dadurch muß also das Katasterblatt geändert werden und es fallen natürlich Neueinträge im bestehenden Grundbuch an bzw. es müßen neue Grundbücher und Grundakten für die nun entstehenden zwei GrdSt. angelegt werden.
Das ganze muß dementsprechend auch über einen Notar laufen, der kostet auch Geld.
Wieviel nun im Einzelnen für jed Leistung anfällt muß bei der jeweiligen Stelle erfragt werden, es gibt zwar für Notare die Kostenordnung, aber auch Notare wollen gern Geld verdienen und deshalb wird die Kostenordnung (mal unter Google suchen) und die Grundlage der Preisermittlung (also der Wert des zu beurkundenden Objektes) von manchen Notaren recht kreativ ausgelegt. Der eine möchte gern den Feuerversicherungswert, der andere gibt sich mit dem Einheitswert des Finanzamtes zufrieden, der dritte legt den Kaufpreis zugrunde und, in eurem Fall, teilt dann das ganze durch zwei oder anteilig der jeweiligen Größe der einzelnen Häuser/Grundstücke. Ein Preisvergleich an dieser Stelle lohnt auf jeden Fall.
Das Gericht/Grundbuchamt geht bei der Gebührenfestsezung auch von der Kostenordnung aus, interpretiert diese aber nicht, sondern geht Streng nach dem Gesezestext vor.
Wenn aber die Teilung ohnehin und auf jeden Fall stattfinden soll, was auch durchaus Sinn macht, könnt Ihr an den entstehenden Kosten ohnehin nicht viel ändern, außer eben (evtl.) beim Notar. Die wiederum sind aber nur ungern bereit vorab eine Preisauskunft zu geben und lassen sich dieses erste Beratungsgespräch u.U. auch schon gut bezahlen.
Fazit: Wenn Ihr das Grdst. / die Häuser teilen wollt müßt Ihr so oder so einen Betrag X dafür einkalkulieren, die Frage ist nun, ist es den Aufwand wert die genaue Summe vorab zu ermitteln, bzw. was bringt euch das?
Pauschal sagt man beim Kauf eines Hauses sollten etwa 3,5 -5% % der Kaufkosten für Notar- und Grundbuchkosten eingeplant werden. Das würde ich auch in eurem Fall vorab einmal ansetzen, wegen der Teilung etc. wohl eher den oberen Wert.
Viele Grüße,
Frank Scholtysek