Hauskauf, Baufinanzierung und Folgen

Ich verstehe Dich auf ganzer Linie. Auch fachlicher erlaube ich mir Dir beizupflichten.

Wenn Deine Bank aufgrund dieser fachlichen Argumentation immer noch Zeitprobleme hat, sollen Sie Dir in Deinem persönlichen Vertrag zeigen, wo sie es begründen. Sollte da eine derartige Knebelung drinstehen, würde ich mich vom Verbraucherschutz beraten lassen.
Wenn Du so eine tolle Sanierung machst. Bring das parallel doch schon Mal im örtlichen Käseblättchen unter.
Man kann nie Wissen.:wink:

Hallo Anne,

es tut mir leid, aber ich kann dir nicht weiterhelfen. Ich habe weder Erfahrung auf diesem Gebiet noch habe ich mich je mit einer solchen Materie beschäftigt.

Viel Glück trotzdem,

Hulda aus Fulda

Hallo Peter, danke für Ihre Antwort.

ausserdem sehr detailliert und vieles von dem trifft den Nagel exakt auf den Kopf. Ich habe mittlerweile die AGB’s studiert und da ich eher von der pragmatischen Fraktion bin, habe ich die Bank heute sofort kontaktiert und mit der Bearbeiterin gesprochen, die aber eigentlich immer in Gesprächen mit mir deutlich ihre Vorgehensweise bremst und vorsichtig ist. Meistens versucht sie meinen Partner zu erreichen, wahrscheinlich weil sie weiss, dass sie da eher jemanden weichkochen kann. Ich habe ihr gesagt, dass ich ihre Sorgen, ob Baugeld auch wirklich in die Sanierung fliesst nachvollziehen kann, da ich auch Fälle durch einen Bekannten Architekten kenne, in dem jemand versucht hat, Baugeld für andere Zwecke zu verwenden, da ich aber auf der Baustelle keinen Stress mehr von Seiten der Bank brauchen kann, würde ich vorschlagen, wenn es ein Misstrauen gibt, einen Gutachter zu schicken und der könne dann mit eigenen Augen sehen, was Sache ist. Gerne könnte der sich auch mit der Denkmalbehörde in Verbindung setzen und mit dem aktuell beteiligten Elektriker, der mit abgesprochen hat, wo welche Schlitze für die Elektrik hinsollen. Der könne dann ja gleich auch die komplette Sanierung des EG’s und des Daches, sowie der bereits erfolgten Sanierung des Hauptschaltkastens abnehmen und die Sanierung der Laibungen etc. Ich würde mich freuen und es wäre mir durchaus lieb mich mit jemandem vom Fach zu unterhalten. In einem Nebensatz bat die Bearbeiterin dann um eine schriftliche Kalkulation des Fertigstellungstermins und ich habe ihr geantwortet, dass sie sich glücklich schätzen könne und wir noch vor Ablauf der Tilgung im September des Jahres 2025 fertig sein würden, vorausgesetzt, es ergäben sich nicht weitere Bauabschnitte in denen wir aufgrund von Denkmalbestimmungen dazu gezwungen wären Rückbauten vorzunehmen, die sich extrem in die Länge ziehen könnten. So z.B. in Badezimmern in oberen Geschossen in denen unter Obifliesen Zementfliesen zum Vorschein kamen, die aktuell zu retten seien. Danach hat sie mich gebeten, ihr zumindest schriftlich zu kommen zu lassen, was noch saniert werden müsse und ich habe ihr gesagt, dass ich ihr das gerne schriftlich zukommen liesse. Danach hat sie sich entschuldigt für ihr drängeln und erklärt, dass auch sie in einer Drucksituation wäre und ständig gefragt werde, wann unsere Sanierungen denn endlich abgeschlossen seien. Das habe ich bedauert und dann haben wir vereinbart, dass wir versuchen wollen zukünftig offen zu sprechen und uns gegenseitig das Leben nicht schwerer zu machen als es ist. Wollen wir mal sehen, was daraus wird. Einen Gutachter möchte man in jedem Falle nicht schicken, weil das ja zu teuer sei und den wolle man erst schicken, wenn die Sanierung abgeschlossen ist. So far so what ever.

Vielen Dank für alle Antworten und Informationen und wenn es Neuigkeiten gibt, oder jemand fragen hat, oder ich Fragen habe, werde ich mich melden, oder gerne alles beantworten.

Viele Grüsse
Anne

Hallo,
ich entnehme Ihrer Mail, dass Sie sehr aufgebracht sind und das Verhalten der Bank Sie zudem verunsichert. Für beides besteht letztlich kein Grund. Es gibt einen Vertrag, in dem geregelt ist, wie viel Eigenmittel Sie für die Renovierung und wie viel für Möbel (sofern diese überhaupt erwähnt sind) einsetzen werden. Da es üblich ist, dass die Kunden zunächst ihre Eigenmittel vollständig einsetzen und erst dann die Darlehen angreifen muss man den Bearbeiter bei der Bank auf die in Ihrem Fall geltende Sonderregelung hinweisen. Das kann er dann anhand der Akte überprüfen und gut ist. Beim nächsten mal evtl. wieder hinweisen. Solche Sonderregelungen kann sich kaum jemand merken.
Ihre Versicherung oder Bausparvertrag oder was auch sonst noch, können Sie selbstverständlich abschliessen wo es Ihnen gefällt. Die Finanzierung bindet Sie nicht an die Bank. Aber seien Sie bitte auch nicht böse, wenn die Bank Ihnen weitere Dienstleistungen anbietet. Die Bank existiert nun mal nicht nur von Kreditvergaben sondern auch von Provisionseinkünften.
Eine zeitliche Frist zur Abnahme des Kredites gibt es nicht. Rufen Sie den Kredit nicht oder nur teilweise ab, zahlen Sie die Bereitstellungszinsen als Ausgleich. Die Bereitstellungszinsen sind im Vertrag vereinbart. Der Zeitraum, in dem die Bank auf die Berechnung der BZ verzichtet ist im Vertrag vereinbart. Je länger diese Frist wäre, je höher würde der Zinssatz. Die Bank muss dem RefinanzierungsgeberIhres Kredites ab dem 1. Tag Zinsen zahlen und braucht, durch höhere Zinsen oder Bereistellungsprovision einen Ausgleich zu diesen Kosten. Die Rückzahlung des Kredites beginnt – und das steht auch im Vertrag - erst dann, wenn die Kreditsumme vollständig ausgezahlt ist. Ihre Sorge, dass die dadurch später einsetzende Tilgung zu enormen Nachteilen führt ist völlig unbegründet. Am Anfang (und das werden Sie an den Darlehensübersichten der ersten 4-5 Jahre sehen) ist die Tilgung noch sehr gering. Die durch die später einsetzende Tilgung mehr zu zahlenden Zinsen wirklich verschwindend gering und bedürfen keiner Erwähnung.
Wenn Sie ein Baudarlehen bei der Bank leihen, kommt dieses Geld nicht von der Bank, sonder die Bank muss (Gesetzesvorschrift) das Geld „fristenkongruent“ (meist bei Versicherungen oder durch Ausgabe von Pfandbriefen) einkaufen. Dieses Geld darf Sie aber erst dann vom Refinanzierer an sich auszahlen lassen, wenn das Sicherungsobjekt dem in dem Gutachten beschriebenen Zustand entspricht. In Ihrem Fall hat die Bank in dem Gutachten beschrieben, dass das Haus durch die Renovierungen (der Umfang ist meist sehr genau beschrieben und muss auch die Planung des Architekten begründet werden) in einen Zustand der Bewohnbarkeit mit genau beschriebenem Ausstattungsstand gebracht wird. Erst wenn dieser Nachweis vorliegt, kann die Bank die Darlehensmittel beim Refinanzierer abrufen. Bis dahin geht sie aus bankeigenem Geld in Vorleistung. Die Kosten für die Mittel der Bank sind aber mehr als doppelt so hoch, wie die Refinanzierungsmittel. Deshalb drängelt Ihre Bank so.

Hallo Anne !

danke für die weiteren Informationen ! Hatte mir schon fast
gedacht, dass darüber nichts im Vertrag steht:

… aber nichts zu irgendwelchen Vereinbarungen, wie lange die
Sanierungen dauern dürfen, wohl aber der Satz, dass die Bank
berechtigt ist den Fortgang der Sanierungen zu überwachen…

Aber das ist ja nur zum Vorteil für Sie ! Und in den AGB
wird’s erst recht nicht stehen. Die weiteren Angaben sind
die üblichen Kreditregelungen, normale Texte, denke ich.

Dann lassen Sie sich mal in aller Ruhe einen Termin bei Ihrem
Kreditsachbearbeiter geben und fragen den, was es mit den
Fristen, Besichtigungswünschen etc. auf sich hat. Fragen Sie,
wo im Vertrag diese Forderungen der Bank denn stünden.
Er soll es Ihnen ‚schwarz auf weiß’ zeigen und nicht um den
heißen Brei herumreden.

Da er vermutlich nichts vorweisen kann, was im Vertrag
dokumentiert ist, fragen Sie weiter, was die Bank veranlasst,
Sie so unter Druck zu setzen. Überwachung ist ja ok und
normal, lassen Sie sie kommen. Aber lassen Sie ruhig anklingen,
dass sie das andere als unseriös empfinden und es ja noch mehr
Banken gäbe…

Nehmen Sie jemanden mit zum Termin, Partner oder einen
Bekannten, der ein wenig Ahnung hat, wenn nicht, ist es
trotzdem gut, jemanden dabei zu haben. Würde gern selbst
mitkommen … .-)

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg beim Besuch
Und ich würde mich freuen, danach wieder von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Hohmann

Hallo Anne,
vielen Dank für Ihre Info. Aus Ihren Ausführungen entnehme ich, dass doch wohl längerfristig (bis 2025) geplant wird. Der Beginn der Tilgung eines zinsgebundenen Darlehens ist eigentlich erst nach 100% -iger Auszahlung möglich. Genau darum drängt die Bank auf den Abschluss der Baumaßnahme. In dem Fall würde ich Ihnen vorschlagen, die Finanzierung in Einzelabschnitte zu splitten. Damit umgehen Sie den Zeitstress und kommen in die Tilgung. Sie haben dann zwar das Zins- und vielleicht Bonitätsrisiko, müssen immer neu verhandeln, aber zumindest einen jeweiligen Schnitt in den Maßnahmen. Mir persönlich wäre das angenehmer.
Ansonsten wäre noch eine Überlegung für Ihren speziellen Fall, eine Art Kontokorrent mit grundbuchlicher Sicherung zu konstruieren. Vielleicht geht Ihre Bank da mit. Sie würden dann immer in der Tilgung sein und hätten keinen Zeitstress.

Gruß Peter