ich stehe kurz vor einem Notartermin um eine gebrauchte Immobilie zu erwerben. Die Immobilie ist mit einer Einbauküche und Einbauschränken ausgestattet.
Zur Reduzierung der Grunderwerbssteuer ist eine anteilige Berücksichtigung der Einbauküche möglich.
1.) Ist es richtig, dass ich diesen Ansatz auch für die Ermittlung der Maklergebühren ansetzen kann.
Hi,
die Makler-Courtage erechnet sich prozentual aus dem Kaufpreis.
Dabei sollten normalerweise die Anteil-Gewichtungen zwischen / Grund - Haus - Mobilar / keine Rolle spielen.
Was beim Staat zur Steuerberechnung abziehbar ist, muß der Makler nicht zwangsläufig anerkennen, außer man hat es mit ihm vorher vereinbart, was generell auch immer möglich sein sollte. Allerdings liegt hier die Betonung auf „vorher“.