Hauskauf - Berechnung der Maklergebühren

Hallo Experte,

ich stehe kurz vor einem Notartermin um eine gebrauchte Immobilie zu erwerben. Die Immobilie ist mit einer Einbauküche und Einbauschränken ausgestattet.
Zur Reduzierung der Grunderwerbssteuer ist eine anteilige Berücksichtigung der Einbauküche möglich.

1.) Ist es richtig, dass ich diesen Ansatz auch für die Ermittlung der Maklergebühren ansetzen kann.

2.) Gilt dieses auch für den Notar?

Bsp.-Rechnung:
100.000 € Immobilienwert lt. Angebot
10.000 € Wert Einbauküche etc.

90.000 € * Maklergebühren?

Hi,
die Makler-Courtage erechnet sich prozentual aus dem Kaufpreis.
Dabei sollten normalerweise die Anteil-Gewichtungen zwischen / Grund - Haus - Mobilar / keine Rolle spielen.
Was beim Staat zur Steuerberechnung abziehbar ist, muß der Makler nicht zwangsläufig anerkennen, außer man hat es mit ihm vorher vereinbart, was generell auch immer möglich sein sollte. Allerdings liegt hier die Betonung auf „vorher“.

Auch Hi,

vielen Dank für die Info, da werde ich wohl dem Makler auf den vollen Kaufpreis seinen %-Satz bezahlen müssen. :frowning:

…nimms nicht als endgültig hin, vielleicht läßt er ja mit sich reden…ich täusche mich gerne in dem Fall…