Hallo alle miteinander!
Ich habe da mal eine Frage zur Bürgschaft beim Hauskauf.
Also junge Frau (23, vollberufstätig, festes Einkommen) möchte sich ein Haus kaufen. Es sind 70000€ Eigenkaptial vorhanden.
Als Bürge würde der Vater (vollberufstätig, festes Einkommen, eigenen Immobilien)
und der Ehemann (23, vollberufstätig, festes Einkommen) auftreten.
Problem:
Der Ehemann hat noch einen offenen Privatkredit von 2200€.
Es wurde auch schon überlegt den Kredit vorzeitig zu tilgen und mit der Bank darüber gesprochen, allerdings sieht diese das nicht so gern. Als Ausgleich verlangt sie eine Vorfälligkeitsentschädigung (verständlich) diese ist aber, für einen doch recht kleinen Betrag sehr hoch.
Frage:
Ist es trotzdem möglich das der Ehemann Bürge wird?
Oder wäre es sinnvoll die Kosten der vorzeitigen Tilgung auf sich zu nehmen und den Kredit abzubezahlen.
Vielen Dank schon mal im Vorraus!!
Gruß Val
Nur mal so ne Frage,
wozu brauchst DU bei dem EK eine Bürgschaft??? Das EK ist normaler Weise hinreichend (wenn Du nicht gerade ne Mio für die Immobilie ausgeben willst). Dass die Banken sich dennoch gerne in alle Richtungen absichern ist klar, ich würde das Spiel so aber nicht mitmachen. GGF. würde ich noch ne Risikolebensversicherung daneben setzen, aber weder den Vater mit ner eigenen Immobilie, noch den Mann (wenn der das Objekt nicht mitkauft) als Bürgen einsetzen. Haben da schon ganz „tolle“ Dinge gesehen, dass sich die Banken dann kurz vor Tilgungsende die Immobilie und die Immobilien der Bürgen etc. unter den Nagel gerissen haben.
Frag auch ruhig mal andere Banken an. Es muss nicht immer die Hausbank sein!!!
Hallo Val,
die Vorfaelligkeitsentschaedigung fuer den kleinen Kredit spiegelt den Zinsverlust der Bank wider, wenn der Kredit vorzeitig getilgt wird. Der Zinsaufwand bis zum regulaeren Laufzeitende wird auf jeden Fall hoeher sein. Also Kredit einfach tilgen…
Wenn ich Dich richtig verstehe, moechte die Ehefrau das Haus alleine kaufen und den Ehemann nicht in den Kaufvertrag aufnehmen.?!! Sollte die Bank die Finanzierung nicht auf die Ehefrau alleine abstellen, wird sie den Ehemann lieber im Kauf- und Kreditvertrag sehen. Dass er als Buerge auftritt, ist normalerweise nicht ueblich. Sollte die Bank den Ehemann trotzdem als Buergen akzeptieren, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Finanzierung wegen 2.000 Euro scheitert.
Was sagt denn der Ehemann dazu, dass er fuer den gesamten Kreditbetrag gerade stehen muss und an dem Haus keinerlei Rechte hat?? Ich weiss nicht aus welchen Gruenden der Hauskauf durch die Ehefrau alleine erfolgen soll, fuer meine Person muesste aber schon ein guter Grund vorliegen, damit ich sowas unterschreiben wuerde.
Gruss, Alfred
Also junge Frau (23, vollberufstätig, festes Einkommen) möchte
sich ein Haus kaufen. Es sind 70000€ Eigenkaptial vorhanden.
Wie hoch ist das Einkommen und wie hoch soll das Darlehen sein ?
Als Bürge würde der Vater (vollberufstätig, festes Einkommen,
eigenen Immobilien)
und der Ehemann (23, vollberufstätig, festes Einkommen)
auftreten.
Warum ? Ist die junge Frau nicht kreditwürdig ? Warum ist der Ehemann nicht Mit-Käufer, wenn er zur Bürgschaft bereit ist ?
Vorfälligkeitsentschädigung (verständlich) diese ist aber, für
einen doch recht kleinen Betrag sehr hoch.
Wie hoch ist der Betrag ?
Frage:
Ist es trotzdem möglich das der Ehemann Bürge wird?
Warum soll er das denn werden ? Wenn ein Kreditbetrag von 2200 € der Bürgschaft im Wege stehen, kann er wohl kaum einen deutlichen höheren Betrag verbürgen.
Oder wäre es sinnvoll die Kosten der vorzeitigen Tilgung auf
sich zu nehmen und den Kredit abzubezahlen.
Das kann sinnvoll sein.
Hallo!
Also junge Frau (23, vollberufstätig, festes Einkommen) möchte
sich ein Haus kaufen. Es sind 70000€ Eigenkaptial vorhanden.
Als Bürge…
Stehen Eigenkapital, Einkommen und Finanzierungswunsch in einem vernünftig erscheinenden Verhältnis, ist nicht einzusehen, der Bank noch Bürgen zu präsentieren. Wenn die Bank darauf besteht, ist es die falsche Bank. Suche eine andere, es gibt genug.
Es kann gute Gründe geben, daß Ehepartner nicht gemeinsam Eigentümer einer Immobilie werden. Liegen solche Gründe vor, ist es i. d. R. sinnvoll, die Verpflichtungen bezüglich der Immobilie konsequent zu trennen und nicht über eine Bürgschaft letzten Endes gemeinsam in der Pflicht zu stehen.
Es sind so bunte Entwicklungen des Lebens vorstellbar - wobei sich neben den vorstellbaren auch die ursprünglich nicht vorstellbaren Fälle zu ereignen pflegen - daß man Bürgschaften nur mit äußerster Vorsicht anfassen sollte. Soll heißen: Am besten gar nicht. Das gilt in besonderer Weise für so langfristige Engagements wie eine Immobilienfinanzierung. Eine Bank wird an Sicherheiten und Bürgschaften nehmen, was sie kriegen kann. Gerade bei Privatkunden sind Banken an butterweiches Verhalten gewöhnt. Dankbare Kunden bringen bei, was gewünscht wird. Du bist aber in einer guten Position, hast regelmäßiges Einkommen und Eigenkapital; also sage klar an, was Du willst und auch, was Du nicht willst. Du willst eine Immobilie erwerben und nicht Dein Ehemann und auch nicht Dein Vater. Jeder Geschäftspartner - auch eine Bank - braucht die klare Ansage von Dir und sei es ein klares Nein. Zugriff auf Papas Immobilien sowie Bürgschaft des Ehegatten gibts ganz einfach nicht. Punkt. Du wirst sehen, es klappt. Wenn nicht bei dieser, dann eben bei einer anderen Bank.
Gruß
Wolfgang