Hauskauf durch Eigentümer trotz Maklervertrag

wir hatten diese Woche eine Hausbesichtigung mit einem Makler. Das Haus hat uns gefallen und wir wollten es kaufen, fehlte nur noch die Zustmmung der Bank.

Am nächsten Tag haben wir erfahren, dass die Besitzer das Haus hinter dem Rücken des Maklers, der natürlich auch stinksauer ist, verkauft haben.

Deshalb meine Frage:

ist es rechtlich gesehen ein Vertragsbruch und hat dieser bereits unterschriebene Kaufvertag Gultigkeit?

Moin,

ist es rechtlich gesehen ein Vertragsbruch

kommt darauf an, was Makler und Verkäufer ausgemacht haben.
Lag ein Exclusivvertrag vor, ja, ansonsten nein.

und hat dieser
bereits unterschriebene Kaufvertag Gultigkeit?

ja, selbstverständlich. Das hat mit dem Vertrag zwischen Makler und Verkäufer bzw. dessen ev. Bruch in keiner Weises etwas zu tun.

Gandalf

Der Eigentümer kann verkaufen, an wen er möchte. Wenn er durch einen Verkauf evtl. einen Alleinauftrag, den er mit dem Makler hat, bricht, macht er sich diesem gegenüber schadenersatzpflichtig. Das ändert jedoch nichts an der Wirksamkeit des Vertrages mit dem Käufer.

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Moin,

Der Eigentümer kann verkaufen, an wen er möchte. Wenn er durch
einen Verkauf evtl. einen Alleinauftrag, den er mit dem Makler
hat, bricht, macht er sich diesem gegenüber
schadenersatzpflichtig. Das ändert jedoch nichts an der
Wirksamkeit des Vertrages mit dem Käufer.

warum wiederholst Du ziemlich genau das, was ich schon geschrieben habe?!

Gandalf

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sehr gute antwort