Es wird beabsichtigt ein MFH und ein seperates Geschäftshaus auf einem Grundstück zu kaufen.
Stellt sich nun die Frage, welche Variante besser
ist, als Eheleute oder den Selbständige Ehepartner,
der dann das Geschäftshaus nutzten möchte. Immobilien müssen noch saniert werden.
Klären Sie solche Fragen bitte mit Ihrem Steuerberater. Der ist genau für solche Themen zuständig.
Falls Sie noch einen Gutachter suchen, gucken Sie doch mal bei uns: www.der-Hausinspektor.de
MfG
Jens Gause
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In steuerlicher Hinsicht ist diese Frage von besonderer Bedeutung. Für derartige Fragen sehe ich mich nicht kompetent, besonders dann, wenn keinerlei Fakten ü ber die persönl. Verhältnisse bekannt sind. Ebenso sind ehe- bzw. güterrechtliche Fragen wichtig! Ohne Kenntnis der persönlichen V. ist keinerlei Kommentar sinnvoll. Wenn einer der Ehepartner weniger sozial abgesichert ist u n d in den Besitz oder das Geschäft investiert, dann sollte der gemeinsame Erwerb vorgezogen werden. Vom Privatbesitz sollte die gewerbl. Immobilie getrennt gehalten werden durch besondere Buchung im Grundbuch (evtl. Teilung in Teileigentum oder in natura). Ferner getrennte Belastung (Kreditaufnahme) !!
Ich empfehle Ihnen (mit einem wirtschaftlich ausgerichteten und dienstälteren Notar (evtl. auch Anwalt) Ihres Vertrauens den ganzen Sachverhalt unter Vorlage aller Unterlagen zu erörtern, da dies durch die Internet-Beantwortung nicht ersetzt werden kann oder soll.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann
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Es ist uns wichtig das Objekt gemeinsam zu erwerben. Das MFH soll nach Sanierung dann den Ausbaukredit für das ganze Objekt einspielen und später ein wenig zur Altersvorsorge beitragen. Das Nebenhaus soll für den
Gewerbebetrieb dienlich sein. Bedarf es in diesem Fall unbedingt einen Grundbucheintrag mit Teilung, da dies ja auch mit Kosten verbunden ist (Ausmeßung des Grundstückes; Notar etc.) oder kann mann das auch anders Regeln mit Nutzungsvertrag o. ä. Möchten ja auch die Kosten für die Sanierung splitten. Teils abrechnen zum Gewerbebetrieb und teils in Vermietung.
Vielleicht gibt es da andere Möglichkeiten.
Für hilfreiche Anregungen würde ich mich freuen.
Vielen Dank.
Nele
Nochmals vorweg: Mit den Erfordernisse für die richtige steuerliche Behandlung (z.B. Trennung nach Privat und Gewerblich) kann ich leider nicht dienen. Aber daran scheint Ihnen gelegen zu sein, wie ich aus Ihren Fragen erkenne. Wenn Ihr Steuerberater sagt, dass eine grundbuchliche Trennung nötig ist, dann reicht auch die Teilung nach dem Wohungseigentumsgesetz in ein Teileigentum (für gewerbl. Teil) und in Wohnungseigent. (für das MFH). Damit erhalten Sie getrennte Grundbuchblätter (Wohnungsgrundbuch bzw. TE-GB) und können diese z.B. speziell/getrennt belasten usw. Dieser Weg ist, falls eine Trennung nötig ist, preisgünstiger, da eine Vermessung fortfällt. Ein Notar ist aber trotzdem nötig. Beide Trennungslösungen haben den Vorteil, dass, falls z.B. das Gewerbe notleidend wird (Insolvenz o.ä.), der priv. Teil davon nicht erfasst wird, vorausgesetz Sie haben auch die Belastungen intelligent aufgeteilt. Der Notar berät Sie, sogar kostenlos dann, wenn er den entsprechenden Beurkundungsauftrag erhält.