Hauskauf / Eigentum / etc

Hallo zusammen,
ich kaufe mit meiner Lebensgefährtin zusammen ein Haus.
Offiziell allerdings ist sie die alleinige Käuferin (Hintergrund: nur sie alleine bekommt die Eigenheimzulage), sprich sie steht im Kaufvertrag alleine.
Wie kann ich mich da jetzt absichern (der Verkäufer hat uns was von einer Klausel erzählt, die besagt, dass sie nur mit meiner Zustimmung verkaufen darf…)?
Wie sollten wir das regeln, welche Kosten fallen da an? Kann sie das Haus nach Kauf einfach zur Hälfte an mich verschenken? (Schenkungssteuer?) Kann man da igendetwas über Auflassungsvormerkung machen (was schaut sich das Finanzamt an? Kaufvertrag? Grundbuch?)

Danke für eure Tipps!

ok

Hallo

Gegenfrage : wer bezahlt bzw. wer finanziert das Haus ??
komplett aus Eigenkapital - oder mit Bankfinanzierung ??
Du allein ??? oder beide ?? oder nur die Lebensgefährtin ??

so ohne weitere Infos ist keine vernünftige Aussage zu treffen

Gruß

HC

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Hallo Heiner,
die Finanzierung läuft auf unser beider Namen (okay, bezahlen würde ich auf Grund des höheren Einkommens mehr).
Es wird mit 20% Eigenkapital (das ist 50/50%) finanziert. Der „Rest“ über eine gemeinsame Bankfinanzierung.
Merci schonmal für die Antwort!

ok

Hallo

Gegenfrage : wer bezahlt bzw. wer finanziert das Haus ??
komplett aus Eigenkapital - oder mit Bankfinanzierung ??
Du allein ??? oder beide ?? oder nur die Lebensgefährtin ??

so ohne weitere Infos ist keine vernünftige Aussage zu treffen

Gruß

HC

Hallo zusammen,
ich kaufe mit meiner Lebensgefährtin zusammen ein Haus.
Offiziell allerdings ist sie die alleinige Käuferin
(Hintergrund: nur sie alleine bekommt die Eigenheimzulage),
sprich sie steht im Kaufvertrag alleine.
Wie kann ich mich da jetzt absichern (der Verkäufer hat uns
was von einer Klausel erzählt, die besagt, dass sie nur mit
meiner Zustimmung verkaufen darf…)?
Wie sollten wir das regeln, welche Kosten fallen da an? Kann
sie das Haus nach Kauf einfach zur Hälfte an mich verschenken?
(Schenkungssteuer?) Kann man da igendetwas über
Auflassungsvormerkung machen (was schaut sich das Finanzamt
an? Kaufvertrag? Grundbuch?)

Danke für eure Tipps!

ok

ich kaufe mit meiner Lebensgefährtin zusammen ein Haus.
Offiziell allerdings ist sie die alleinige Käuferin
(Hintergrund: nur sie alleine bekommt die Eigenheimzulage),
sprich sie steht im Kaufvertrag alleine.

also wir haben das so gemacht, dass wir beide im Grundbuch eingetragen sind. Das Haus gehört uns also „ideelhälftig“ (heißt wirklich so) also jeweils zur ideelen Hälfte. Jeder von uns bekommt die halbe Eigenheimzulage.

Alles andere scheint mir von der rechtlichen Absicherung recht fragwürdig. Du solltest natürlich auch daran denken, was passiert wenn einer von euch stirbt. Gehört das Haus deiner Freunding, dann erben Ihre Verwandten und Du sitzt auf der Straße. Zahlen musst Du dann natürlich weiter, denn gegenüber der Bank haftest Du ja sicher mit deiner Freundin als Gesamtschuldner?

Wie kann ich mich da jetzt absichern (der Verkäufer hat uns
was von einer Klausel erzählt, die besagt, dass sie nur mit
meiner Zustimmung verkaufen darf…)?

Auf Verkäuferaussagen nichts geben! Immer einen Anwalt oder den Notar fragen. Der muss dazu auch eine verbindliche Auskunft geben und den kannst Du später auch verklagen wenn die Auskunft falsch war. Der Verkäufer wird sich später im Zweifelsfall an seine Aussagen „nicht mehr erinnern“ können.

Gruß
Marian

Hallo OK,

also das hört sich nach dem klassischen Fall für eine umfassende Beratung durch Steuerberater und Notar an !!!

Für einen wirkliche sinnvollen Rat sollte man unter Berücksichtigung auch der gesamten anderen bekannten Umstände wie Einkommen , steuerliche Situation ,Zukunftsplanung - Hochzeit , Kinder ?, Absicherung im Fall einer Trennung , möglicher Unfall oder Todesfall ,Erbschaftsregelung , etc. , also auch vieler anderer komplexer Dinge die man hier im Forum nicht so breit ausrollen kann und will , unbedingt einen Steuerberater und Notar/ Rechtsanwalt zu Rate ziehen .
Es geht ja schließlich nicht um einige € 100,- sondern schon um richtige Beträge !!!

Hier einige der theoretisch denkbaren Möglichkeiten :

z.B. ein für Dich grundbuchlich eingetragenes Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle - dann hast Du immer als erster die Möglichkeit das Haus zu dem Preis den ein Dritter bezahlen würde das Haus zu erwerben .

die Eintragung einer Grundschuld ( hinter der Eintragung der finanzierenden Bank - man kann auch eine beliebige Grundschuld für sich selbst eintragen lassen )mind. in Höhe Deiner finanziellen Beteiligung an Eigenkapital und zukünftiger Tilgung .

in jedem Fall wichtig ist eine Regelung für den Fall ,der Trennung ,oder das einer von beiden erwerbsunfähig wird oder verstirbt .

ich denke die Kosten für eine umfassende Beratung aus steuerlicher wie auch rechtlicher Sicht sind in jedem Fall gut angelegt - bitte nicht am falschen Ende sparen !!!

  • zu Deiner Frage was sich das Finanzamt anschaut :
    das Finanzamt erhält grundsätzlich eine Kopie jeder notariellen Urkunde - und prüft ob dadurch steuerpflichtige Vorgänge ausgelöst werden.

Ich vergleiche bei Ehepaaren auch gerne den empfohlen Ehevertrag immer mit einer „Feuerversicherung“ man schließt sie ab in der Hoffnung sie niemals zu benötigen - eben nur dann wenn es wirklich brennt !aber dann ist es gut sie zu haben .
Und ich denke in einem Fall wo man nicht verheiratet ist
sollten die Dinge ebenso klar und sauber geregelt werden.!
Im beiderseitigen Interesse .

Gruß

HC

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