Hauskauf: Eigentumsfrage Restbaustoffe

Ich habe mir einen alten Sandsteinbauernhof gekauft. Auf dem Grundstück befinden sich noch einige wertvolle Sandsteinquader, die aus der ursprünglichen Bausubstanz durch Abbruch etc. entstanden sind. Die Eigentumsfrage für diese Sandsteinquader ist nicht extra im Kaufvertrag aufgeführt, wie ist hier die Rechtslage? Wem gehören die Quader dem Verkäufer oder dem Käufer?

Hallo Werner,

Wenn im Kaufvertrag geschrieben wurd „so wie es steht und liegt“ gehören m.E. sie Dir.

Christian

weiß nicht, weiß nicht,

denn es sind das Grundstück und die aufstehenden Gebäude gemeint. Ob nun ein Stein eines ehemaligen Gebäudes ebnso dazugehört wie eine Ruine, kann strittig sein.

gruss
winkel

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