Hallo Leute, ich habe da mal eine Frage. Im Dezember 08 haben wir den Kaufvertrag für unsere Gebrauchtimmobilie beim Notar aktenkundig gemacht.Übergabe Termin ist der kommende 1.Februar 2009.
Im KV steht vollgender Gesetzestext:
Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundstücks sowie des Gebäudes und der mit verkauften beweglichen Sachen sind ausgeschlossen. Das gillt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich.Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Sachmmängel nicht bekannt sind. Der Käufer hat das Kaufobjekt besichtigt; er kauft es im gegenwärtigen Zustand.
Dazu meine Fragen: Was ist gemeint mit „beweglichen Sachen“? Im Garten befindet sich ein großer sehr moderner Hundezwinger. Der Makler hatte uns angeboten diesen zu übernehmen, was wir jedoch nicht wollten. Die Verkäuferin des Hauses möchte diesen Zwinger behalten, war aber bis heute zu faul den Abzubauen. So und am 1.2 ist Übergabe. Wie verhält sich das dann mit diesem Zwinger? Kann ich dafür Miete einfordern? Lagerungsgebühren?
Ansonsten z.B. am und um den Haus befinden sich automatiesche Beläuchtungen sowie ein Eisentor, darf das bei der Übergabe von der Verkäuferin demontiert werden oder können wir darauf bestehen das das am Haus bleibt?
Und eine letzte ganz wichtige Frage noch ist die, am 1.2. tritt der Kaufvertrag in Kraft, an diesem Tag ist die Übergabe. Haben wir an diesem Tag auch bereits das „Hausrecht“?
Könnt ihr mir noch Tipps geben die bei der Übergabe zu beachten sind? Wir sind für jeden Vorschlag dankbar.
Ach so, auch ob man der Verkäuferin z.B. eine frist von einem Monat zum abbau des Zwingers gibt, und was wenn auch da nix passiert? Alles so Interesante sachen…
Schönen Gruß,
Reinhard & Heidi Janke