Der älteste Sohn (insges. 4 Kinder) möchte das Haus seiner Mutter (seit mehreren Jahren verwitwet) kaufen und ihr ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.
Ergibt sich aus dem lebenslangen Wohnrecht ein Pflichtteilsanspruch gegenüber den anderen Geschwistern nach Tod der Mutter? Die Muttere ist erst 60 und wird daher noch einige Jahre im Haus leben.
Ist es günstiger das Haus kpl. zum Verkehrswert zu kaufen und von der Mutter eine Miete zu verlangen? Dadurch dürften sich wohl keine Probleme mit den anderen potentiellen Erben ergeben, den der Verkauf ginge ja nur den ältesten Sohn und die Mutter an.
Wie stellt es sich mit dem Wohnrecht dar, wenn dieses vom Verkehrsrecht der Immobilie abgezogen wird. Das Haus wird also auch verkauft, der Kaufpreis mindert sich aber durch das Wohnrecht. Entsteht dann aus diesem lebenslangen Wohnrecht irgendwelche Pflichtteilsansprüche der übrigen potentiellen Erben.
Der Son + seine Frau wollen keine Schenkung, da die eigentliche Eigentümerin dann ja über kein Vermögen mehr verfügt, sondern alle Kinder ausgezahlt werden. Sie wollen das Haus kaufen, den dieses galt als Altersvorsorge der Mutter und soll im Grunde durch den Verkauf auch weiterhin eine Altersvorsorge(durch Auszahlung Kaufpreis an die Mutter) für die Mutter darstellen. Die Mutter selbst kann das Haus nur durch ihre Rente später nicht halten, daher die Überlegung des Hausverkaufes.
Vielen Dank
Einen Termin beim Notar werden alle Beteiligten vereinbaren, aber es geht im Vorfeld erst mal um KLärung evtl. Pflichtteilsansprüche durch dieses wohnrecht trotz Hauskauf. Das Haus soll nicht durch eine Schenkung weitergegeben werden !!!
Hallo Snoopy.
Der älteste Sohn (insges. 4 Kinder) möchte das Haus seiner
Mutter (seit mehreren Jahren verwitwet) kaufen und ihr ein
lebenslanges Wohnrecht einräumen.
Ergibt sich aus dem lebenslangen Wohnrecht ein
Pflichtteilsanspruch gegenüber den anderen Geschwistern nach
Tod der Mutter? Die Muttere ist erst 60 und wird daher noch
einige Jahre im Haus leben.
Einen Termin beim Notar werden alle Beteiligten vereinbaren,
aber es geht im Vorfeld erst mal um KLärung evtl.
Pflichtteilsansprüche durch dieses wohnrecht trotz Hauskauf.
Das Haus soll nicht durch eine Schenkung weitergegeben werden
Na wenn schon ein Notar eigeschaltet ist, dann hat er sicherlich auch hierüber aufgeklärt, zumindest ein Steuerberater sollte konsultiert sein.
Hier mal was zur Info, so würde es auch gehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nie%C3%9Fbrauch
Gruß
BHShuber
Moin Grußloser,
Ist es günstiger
die günstigste Lösung (langfristig!) dürfte es sein, mit allen Beteiligten zu einem Steuerberater zu gehen, möglichst alle relevanten Unterlagen und Informationen mitzunehmen und das von dem verhackstücken zu lassen.
Da es ja nicht mal so um ein paar Euro geht, ist das Geld für sein Honorar sicher seeehr gut angelegt.
Gandalf
Geerbt wird erst nach dem Tode des Erblassers.
Jeder kann mit seinem Vermögen zu Lebzeiten machen was er will.
10 Jahre nach einer Schenkung ist diese nicht mehr für die Ermittlung der Erbmasse relevant. Im Gegensatz dazu wird noch vorhandenes Vermögen der Erblasserin bei Ermittlung der Erbmasse angerechnet (Also auch der Rest des Verkaufspreises)
vnA
Ergibt sich aus dem lebenslangen Wohnrecht ein
Pflichtteilsanspruch gegenüber den anderen Geschwistern nach
Tod der Mutter?
Ich kann mich hier nur vnA anschließen. Gefragt ist ein sauberer Kaufvertrag nach gründlicher rechtlicher Beratung. Warum die beiden anderen User einen Steuerberater ins Spiel bringen, erschließt sich mir nicht, da es sich hier um eine rechtliche und keine steuerliche Frage handelt.
Moin,
Warum die beiden anderen User einen Steuerberater ins Spiel
bringen, erschließt sich mir nicht,
weil Steuerberater durchaus auch solche Informationen (Gestaltung eine Kaufvertrages etc.) liefern können.
Das haben wir damals auch gemacht, als die Familie meiner Ex zwei Häuser verkauft hat.
Gandalf
Moin moin,
weil Steuerberater durchaus auch solche Informationen (Gestaltung eine Kaufvertrages etc.) liefern können.
sorry, aber darum ging es in der Ausgangsfrage nicht. Hier ging es um Erbrecht. Und selbst die Ausgestaltung eines Vertrages würde ich eher einem Rechtsanwalt überlassen, wenn die steuerlichen Konsequenzen nicht im Mittelpunkt des Vorhabens stehen.
Das haben wir damals auch gemacht, als die Familie meiner Ex zwei Häuser verkauft hat.
Nichts dagegen, wenn die steuerlichen Aspekte im Mittelpunkt stehen.
Gruß
Nordlicht