Finde mich im web-dschungel nicht zurecht; wäre sehr dankbar für experten-hilfe zu folgendem Thema (schon jetzt großen DANK) :
Ich trage mich mit dem Gedanken, eine Immobilie zu erwerben - jetzt, wo die Zinsen noch niedrig sind.
Im Blick habe ich ein Haus, dass ich teilweise auch vermieten könnte.
Wäre ich da irgendwie in der Pflicht, energetisch was zu sanieren , in dem a) von mir bewohnten Teil b) bei den Mietern? - Oder gilt das nur, wenn irgendetwas modernisiert werden muss?
Gibt es irgendeine öffentliche Stelle, bei der man sich informieren kann? (immerhin ist es doch ein gesetz, oder?!
Heizkessel vor 1978 müssen ausgetauscht werden. Außerdem muss die oberste Geschossdecke isoliert werden. Einige weitere Maßnahmen machen auf jeden Fall objektabhängig Sinn (z.B. alte fenster austauschen, etc.) Hier sollte man sich einen unabhängigen Fachmann mit ins Boot holen. Ein Gutachter kann Sie über anfallende Kosten, Mängel und den Wert beraten und Sie später auch bei den Preisverhandlungen unterstützen.
Mein Vorgänger hat schon geschrieben: Geschossdecke gegen unbewohnten Wohnraum (also meist gegen Dach) dämmen und Heizung Baujahr 1978 oder früher austauschen.
Sollte die Heizung jünger sein, muss sie aber Außentemperatur-geführt sein - was nicht immer der Fall ist. Das lässt sich häufig relativ günstig nachrüsten.
Wenn Du vermieten willst, kann der Mieter einen Energieausweis für das Gebäude verlangen. Das kostet zwischen 50 und 200 €. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Mieter mittlerweile sehr genau das Thema Nebenkonsten beachten. Es kann also nur von Vorteil sein, in Energiesparmaßnahmen zu inverstieren - solange es sich ökologisch sinnvoll darstellen lässt.
Fragen zur Energieeinsparverordnung kann auch der örtliche Kaminkehrer beantworten.
vielen Dank für Ihre Antwort!
doch bitte ich um verständnis, dass ich vor einem inoffizielleren kontakt gern sicher gehen möchte.
daher noch einmal meine bitte um beantwortung meiner frage!
Hauptsächlich gilt die Energieeinsparverordnung für Neubauten und Wohnraumerweiterung.
Grundsätzlich muss man sagen, dass bei bestehenden Objekten und dessen Ausstattung keine rechtliche Grundlage besteht etwas ändern zu müssen (Bestandsschutz). Ausser der Gesetzgeber entschliesst sich diese Kosten für den Eigentümer zu zahlen (was nicht passieren wird)
Wenn Sie allerdings eine Renovierung z.B. der Fassade oder den Einbau einer neuen Heizung plannen, sollten Sie mit den entsprechenden Handwerkern/ Kaminkehrern dies vorher absprechen.
Bsp. Es würde sicher keinen Sinn machen die Fassade nur zu streichen ohne eine Dämmung mit anzubringen. Da Sie die natürlich (zumindest in gewissem Maße) auf den Mieter umlegen können.
Vor ca. 10 Jahren wurde mal gesetzlich verankert, dass in allen Objekten (bis zu den öffentlichen Wegen) eine Kanalbegutachtung und wenn nötig Renovierung mit einer Fristsetzung (ich glaube bis 01.2002) zu erfolgen hat. Bis heute ist dies gerade mal bei ca. 40% aller Wohnhäuser erfolgt!!
Dem Staat geht es letztendlich um die Ankurbelung der Wirtschaft. Offiziell will der Staat mit solchen Verordnungen natürlich den Energieverbrauch reduzieren.
Hat ein Haushalt geringere Energiekosten, so kann er schon wieder etwas mehr für zum Bsp. ein neues Auto ausgeben und dadurch auch wieder die Wirtschaft ankurbeln!
Darf ich nochmals darum bitten, dass Sie mir zunächst auf diesem Weg antworten. Wenn ich meine Fragen beantwortet bekomme, werde ich Sie gern anrufen - aber vorher möchte ich schon wissen, worauf sich Ihr sehr verlockendes Angebot bezieht.
grundsätzlich sind Finanzierungen im 10 jährigen Bereich üblich, aber für eine Finanzierung im Bereich zwischen 20 und 25 Jahren liegt der Effektivzins ebenfalls bei ca. 3 %.
reicht Ihnen das als Antwort, ich bin am Montag tagsüber ganz gut erreichbar, ansonsten ab 19:30 über meine mobilnummer 0173-4863267